Im Amt als Vorsitzender des Fachvorstandes KMU in der BDEW Landesgruppe Norddeutschland bestätigt

Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke, wurde wiedergewählt

Osterholz-Scharmbeck. Am 23. April 2024 standen bei der Sitzung der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland in Hamburg Wahlen an. Dem Landesgruppenvorstand gehören neben uns 34 weitere Stadtwerke an. Als Landesgruppenvorsitzender wurde Dr. Jörg Teupen, Vorstand Technik und Personal von den Stadtwerken Kiel AG, für zwei weitere Jahre ins Amt gewählt. Unser Geschäftsführer Christian Meyer-Hammerström wurde im Rahmen der Wahlen als Vorstand des Fachvorstandes KMU (Klein- und Mittelständische Unternehmen) im Amt bestätigt.

Im Zuge dieser Wahlen wurde Christian Meyer-Hammerström auch für die Wahlen in den Bundesvorstand nominiert, in dem er bereits seit 2014 Mitglied ist und dort bundesweit die Interessen der kleinen und mittelständischen Stadtwerke als Vizepräsident in dessen achtköpfigen Präsidium vertritt.

Die Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betreut die Mitglieder und kümmert sich um ihre Interessenvertretung innerhalb der Länder. Das Spektrum der Mitgliedsunternehmen reicht von lokalen und kommunalen Betrieben über regionale bis hin zu überregionalen Anbietern. Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland ist zentraler Ansprechpartner vor Ort in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für alle Fragen rund um Erdgas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser.

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Klimawandel erfordert verstärkten Schutz unserer Trinkwasserressourcen

Osterholzer Wasserversorger zum Weltwassertag am 22.03.2024

Am 22. März jeden Jahres rufen die Vereinten Nationen zum Weltwassertag auf. Dieses Jahr steht er unter dem Motto „Water for Peace“ (Deutsch: „Wasser für Frieden“). Damit wird auf den besonderen Stellenwert des Zugangs zu Wasser aufmerksam gemacht. Wenn Wasser knapp wird oder Menschen keinen Zugang dazu haben, können gesellschaftliche und politische Spannungen entstehen. Gerade deswegen gilt es, diese kostbare Ressource besonders zu schützen.

In Deutschland verfügen wir glücklicherweise über eine sehr gute und sehr zuverlässige Wasserversorgung. Die Trinkwasserversorgung hierzulande gehört zu den besten weltweit.

Dennoch ist es notwendig, sorgsam mit unseren Wasserressourcen umzugehen. Insbesondere die Veränderungen durch den Klimawandel stellen die deutsche Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Gerade mit Blick auf Hitzeperioden wird es immer wichtiger, die Grundwasserqualität zu sichern. Je weniger Wasserressourcen verschmutzt werden, desto mehr Grundwasser steht zur Verfügung. Dabei ist das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip zu beachten: Die Einträge sind bereits an der Quelle zu minimieren. Wasser ist von elementarer Bedeutung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Dementsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Gewässerschutz genießen sollte. Intakte Ökosysteme speichern Kohlenstoff, bieten Lebensräume und sind die Grundlage der Ar-tenvielfalt. Einträge von Spurenstoffen und Nährstoffen wie Nitrat gilt es entsprechend dem Vorsorgegrundsatz bereits an der Quelle zu minimieren. Außerdem kann jeder und jede Einzelne einen sinnvollen Beitrag dazu leisten.

Um die wertwolle Ressource Wasser zu schützen sei es wichtig, sorgsam insbesondere mit Trinkwasser umzugehen, erklärt Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke. „Unsere Kundinnen und Kunden können zur Sicherung der hohen Wasserqualität einen Beitrag leisten: Es ist zum Beispiel sinnvoll, Wasch- und Reinigungsmittel sparsam zu dosieren. Waschmittel enthalten Stoffe, die unser Wasser belasten. Schon durch das exakte Dosieren, entsprechend dem Verschmutzungsgrad der Wäsche und dem Härtebereich des Wassers, kann man eine unnötige Umweltverschmutzung vermeiden und außerdem den Geldbeutel schonen. Informationen über den Härtebereich Ihres Trinkwassers erhalten Sie bei ihren regionalen Wasserversorger“, ergänzt Wolfgang Heeger, Verbandsgeschäftsführer vom Wasser- und Abwasserverband (WAV) Osterholz.

 „Wasser hat für unsere täglichen Grundbedürfnisse eine wesentliche Bedeutung. Die Versorgung mit Trinkwasser in bester Qualität und die zuverlässige Entsorgung von Abwasser müssen jederzeit funktionieren. Die Bürger können sich hier auf uns verlassen. Auch in Krisenzeiten.“, erklärt Wolfgang Heeger.

„Einfach den Wasserhahn aufdrehen und schon sprudelt das Lebensmittel Nr. 1 aus der Leitung. Die vergangenen Jahre waren oftmals geprägt von langanhaltenden Trockenperioden und Starkregenereignisse. Wir müssen bewusster mit dem Trinkwasser umgehen, unsere Infrastruktur klimarobuster machen und für die folgenden Generationen zukunftsorientiert weiterentwickeln“, wirft Christian Meyer-Hammerström einen Blick nach vorn.

 

 

 

 

Über den Wasser- und Abwasserverband Osterholz

Der Wasser- und Abwasserverband Osterholz (WAV), mit Sitz in Schwanewede, übernimmt als kommunales Unternehmen die Wasserversorgung und / oder die Abwasserbeseitigung für sieben Mitgliedskommunen im Landkreis Osterholz.

Als Wasserversorger betreibt der WAV vier Wasserwerke mit insgesamt 26 Förderbrunnen sieben Speicheranlagen sowie ein Trinkwasserleitungsnetz von 1.125 Kilometer, über das mehr als 100.000 Menschen jährlich mit 5,7 Mio. Kubikmeter Trinkwasser zuverlässig versorgt werden.

Im Bereich Abwasser wird das Schmutzwasser von rund 18.000 Hausanschlüssen gesammelt, transportiert und auf drei verbandseigenen Kläranlagen gereinigt.

Der WAV Osterholz beschäftigt über 62 Mitarbeiter an sieben Standorten und ist Ausbildungsbetrieb im kaufmännischen sowie im technischen Bereich.

Über die Osterholzer Stadtwerke:

Die Osterholzer Stadtwerke bieten im gesamten Landkreis Osterholz Strom und Erdgas an. Mit dem eigenen Leitungsnetz über 3.014 Kilometer sichert das Unternehmen die zuverlässige und sichere Energieversorgung in Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Lilienthal. Weitere Geschäftsbereiche sind Nahwärme- und Trinkwasserversorgung, Entwässerung und Straßenbeleuchtung.

Der Energieversorger ist mehrheitlich in kommunaler Hand und in der Region an acht Standorten vertreten: Hauptsitz mit Verwaltung, technischen Dienstleistungen und Kundenzentrum sowie dem Klärwerk ist in Osterholz-Scharmbeck, Kundenzentrum in Ritterhude, Betriebshof und Kundenzentrum in Lilienthal. Vier weitere Kundenzentren befinden sich in Grasberg, Hambergen, Schwanewede und Worpswede, die sich im Rahmen einer Bankenkooperation innerhalb deren Geschäftsstellen befinden.

Das Unternehmen ist mit einem Jahresumsatz von rund 69 Millionen Euro (Stand: 31.12.2022) ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis Osterholz und beschäftigt 149 Mitarbeiter, davon 10 Auszubildende. Das Unternehmen engagiert sich auch für die Energiewende vor Ort und betreibt in der Region mehrere moderne Blockheizkraftwerke zur dezentralen Energieversorgung sowie Photovoltaikanlagen.

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„Eiergeruch“ dient der Fehlersuche und Sicherheit

Vorsorgemaßnahme der Osterholzer Stadtwerke ab 04. März
in Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal und Ritterhude.

„Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Erdgasversorgung haben bei uns allerhöchste Priorität“, erklärt Thomas Knüppel, der Netzmeister für die Erdgas-, Wärme- und Wasserversorgung bei den Osterholzer Stadtwerken. „Dafür führen wir regelmäßig ausführliche Kontrollen, Maßnahmen und Investitionen im sechsstelligen Bereich durch.“ Insgesamt unterhält der regionale Energieversorger ein Gasleitungsnetz von über 750 Kilometern und betreut über 16.500 Hausanschlüsse. „Wir kennen uns hier aus, sind Tag und Nacht einsatzbereit und mit unseren Mitarbeitern aus der Region schnell vor Ort“, erklärt der langjährige Fachmann.

„Wenn es nun im Haus oder in der Wohnung in den nächsten Tagen außergewöhnlich riecht, dann liegt es nicht unbedingt an alten Lebensmitteln, sondern möglicherweise an einer undichten Stelle in den Erdgaseinrichtungen“, erklärt Knüppel. Die Osterholzer Stadtwerke führen die jährliche Vorsorgemaßnahme in Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal und Ritterhude von Montag, 04. März, bis Donnerstag, 07. März 2024 durch.

In dieser Zeit wird die bis zu dreifache Menge des üblichen Geruchsstoffs zum Erdgas zugefügt. „Diesen intensiven Duftstoff „Tetrahydrothiophen“ nehmen selbst verschnupfte Nasen noch wahr. Die Kunden werden so auf einen möglichen Mangel an den Leitungen und Anlagen leicht aufmerksam“, erklärt Knüppel. In solchen Fällen, die sehr selten sind, sollten die Kunden sofort den Störungs-Service der Osterholzer Stadtwerke (Osterholz-Scharmbeck: 04791 / 809 911, Lilienthal: 04298 / 69 00 55, Ritterhude: 04292 / 81 65 66) informieren. Das Team der Stadtwerke ist dann schnell vor Ort, selbstverständlich auch nach Feierabend.

Die Osterholzer Stadtwerke investieren laufend in das Erdgasnetz, damit die Kunden auch zukünftig sicher und zuverlässig versorgt werden können.

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Schneller Einsatz bei Stromstörung

Osterholz-Scharmbeck (osw). In der Nacht vom 19. auf den 20. Februar sowie am Tage des 20. Februars 2024 kam es zu Kabelfehlern im Bereich Am Klosterholz und Feldstraße in Osterholz-Scharmbeck. Die Fachleute der Osterholzer Stadtwerke erhielten Fehlermeldungen und kümmerten sich unverzüglich um die Suche nach der Ursache.

„Wir waren mit unseren Fachkräften schnell vor Ort und somit ist es uns gelungen, dass wir die Häuser schnell wieder versorgen konnten.“, informierte Marco Dreher aus dem Strom-Netzbetrieb.

Das defekte Kabel konnte schnell lokalisiert und repariert werden.

Die Versorgungssicherheit ist das A und O für uns als regionaler Energieversorger. Dabei erfüllen wir höchste Ansprüche an Sicherheit und Verlässlichkeit: Deutschlandweit beträgt die durchschnittliche Stromausfallzeit pro Kunde pro Jahr rund 14 Minuten – bei uns sind es weniger als 5 Minuten! Umgerechnet auf jeden Kunden ist dies eine zuverlässige Stromversorgung von 99,99999 Prozent. Mit gezielten Investitionen in Technik und Infrastruktur sorgen wir dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Die regelmäßigen Investitionen, die Qualifikation der Mitarbeiter, die Nähe und die Ortskenntnisse tragen mit dazu bei, dass die jährlichen durchschnittlichen Stromunterbrechungen mit fünf Minuten und 41 Sekunden deutlich (über 8 Minuten, also etwa 60%) unter dem Bundesdurchschnitt von rund 14 Minuten (13 Minuten 55 Sekunden, laut aktueller Studie der Bundesnetzagentur für 2018) liegen.

Die Osterholzer Stadtwerke investieren jährlich rund sechs Millionen Euro in der Region. Davon rund 1,4 Millionen Euro für den Ausbau, die Erneuerung, die Modernisierung und die Sicherstellung der zuverlässigen Stromversorgung mit dem 1.462 Kilometer langen Stromnetz sowie über 36.000 Zählern und 470 Trafostationen.

Zum Strom-Netzbetrieb gehören 16 Fachleute, die sich um die Stromversorgung in Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal und Ritterhude kümmern sowie in Osterholz-Scharmbeck, Grasberg und Lilienthal auch um die Straßenbeleuchtung. Die Meister, Vorarbeiter und Monteure leben alle im Landkreis und sind täglich rund um die Uhr einsatzbereit.

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In Rekordzeit mit PV ausgestattet

Osterholzer Stadtwerke gewinnen Ausschreibung des Landkreises und statten Dach des Gymnasiums in Lilienthal mit PV aus

(Lilienthal). Der Landkreis Osterholz hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gymnasiums in Lilienthal vergeben. Als regionaler Energieversorger und starker Partner in Sachen alternativer Energielösungen haben die Osterholzer Stadtwerke an dieser Ausschreibung teilgenommen und den Zuschlag erhalten. Somit wurden die Stadtwerke mit dem Bau der Anlage beauftragt, die mit 100 KWpeak und 242 Photovoltaik-Modulen ausgestattet ist.

Die Anlage auf dem Dach des Gymnasiums ist die erste im Besitz des Landkreises Osterholz, bei der der durch die Sonne erzeugte Strom im kommunalen Gebäude direkt verbraucht wird – alle bisherigen Anlagen speisen voll in das Netz des Grundversorgers ein. Die Osterholzer Stadtwerke haben die Anlage nach gewonnener Ausschreibung im Herbst 2023 mit der Unterstützung eines regionalen Installateurs innerhalb von vier Wochen auf das Dach des Schulgebäudes bauen können. Die Anlage ist mittlerweile einige Wochen in Betrieb und der produzierte Strom wird bereits genutzt. Nun warten Landkreis und Stadtwerke auf Sonnenstrahlen, damit die Anlage ihr volles Potenzial ausschöpfen kann.

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Gemeinsames Ziel: Stromsperren vermeiden

 Osterholzer Stadtwerke und Behörden arbeiten gut zusammen

(Osterholz-Scharmbeck). Oberstes Ziel der Osterholzer Stadtwerke ist es, Stromsperrungen zu vermeiden. „Je früher der Kunde reagiert und auf seine finanziellen Probleme hinweist, desto größer ist die Chance, dass eine Stromsperre vermieden werden kann“, erklärt Julia Becker, Sprecherin der Osterholzer Stadtwerke. „Als regionaler Energieversorger haben die Osterholzer Stadtwerke den Vorteil, dass wir in der Nähe des Kunden und der zuständigen Behörden sind. Seit Anfang 2014 haben wir unsere gemeinsamen Bemühungen zur Vermeidung von Stromsperren immer weiter verbessert. Mit den Verwaltungen stehen wir im Sinne unserer Kunden in einem guten Austausch. Dazu gibt es hier im Landkreis gute Hilfs- und Beratungsangebote vom Jobcenter und den Schuldnerberatungen.“

Bevor sich Mitarbeiter der Osterholzer Stadtwerke auf den Weg zu den Kunden machen, bei denen aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Zahlungen eine Energiesperre droht, wurden diese mehrfach angeschrieben und auf Lösungswege aufmerksam gemacht. Wenn der Kunde nicht angetroffen wird hinterlassen wir erneut eine Nachricht, dass der Kunde sich bei uns melden soll. Wir sind mit unseren sieben Kundenzentren in jeder Gemeinde im Landkreis Osterholz vor Ort. Wie im ländlichen Bereich üblich, lässt sich in einem persönlichen Gespräch am ehesten eine individuell für den Kunden passende Lösung finden. Die verhältnismäßig seltenen Stromsperrungen sind die Folge, wenn der Kunde auf die Gesprächsangebote nicht oder zu spät reagiert. Im Jahr 2023 gab es lediglich 40 Sperrungen bei 1.865 Sperrankündigungen (2022: 69 von 2.067). Die Sperrdauer ist in den wenigen Fällen immer unterschiedlich und abhängig von der Zahlung des Kunden. In der Regel werden die Zähler nach 1 – 2 Tagen wieder freigeschaltet. Die Zählersperren setzen wir nur in unserem Netzgebiet (Lilienthal, Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck) um. (Anmerkung: Im November und Dezember wurden aufgrund der Systemumstellung keine Sperrankündigungen verschickt und keine Sperrungen durchgeführt). Gravierende Unterschiede beim Zahlungsverhalten zwischen den Kommunen gibt es nicht.

 

Im Vergleich zu Energieversorgern in Großstädten ist die Sperrquote bei den Osterholzer Stadtwerken wesentlich niedriger ist. Ein Grund kann sein, dass sich der kurze Weg der Osterholzer Stadtwerke zu den Kunden und zu den Behörden positiv auswirkt. Alle Seiten bemühen sich intensiv zur Vermeidung von Stromsperren. Der Aufwand ist sehr hoch und der Vergleich zeigt, dass er im Sinne aller erfolgreich ist.

Bei den nicht zahlenden Kunden gibt es drei unterschiedliche Gruppen: Endverbraucher, welche auf Transferleistungen angewiesen sind („Transferleistungsempfänger“); einkommensschwache Haushalte ohne Bezug von Sozialleistungen („Geringverdiener“) und Endverbraucher, welche über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, die Energierechnung jedoch aus anderen Gründen nicht oder erst bei Sperrandrohung bezahlen.

Für die Empfänger der Transferleistungen kann das Risiko der Stromsperre am ehesten reduziert werden. Wir wissen natürlich nicht, welcher Kunde Transferleistungen bezieht. Wir weisen die Kunden aber stets darauf hin, dass sie sich als Transferleistungsempfänger unbedingt mit der Sozialbehörde oder dem Jobcenter in Verbindung setzen soll. In solchen Fällen gelingt die Vermeidung der Stromsperre durch ein gemeinsames Handeln am ehesten, wenn die Transferleistungsempfänger ihr Einverständnis zur Datenweitergabe geben und somit die Behörde und die Osterholzer Stadtwerke zusammen nach einer Lösung suchen. So ist das auf jeden Fall das Beste für alle Beteiligten. Für diese Kunden klappt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden bereits sehr gut.

„Der Erfolg ist einzig und allein abhängig von dem ganz einfachen aktiven Mitwirken des Kunden. Wir geben dem Kunden den Hinweis und die erforderliche Zeit, dass er die Behörde über die drohende Sperre informieren kann“, erklärt Jörn Leiding, Prokurist und Leiter des Marktbereiches der Osterholzer Stadtwerke. „Dieses Verfahren hat sich bei uns sehr gut bewährt und damit gelingt uns auch die Vermeidung von zahlreichen Stromsperren. Das Motto ist einfach: Reden und Handeln!“

Während ortsfremde Energieanbieter ausbleibende Zahlungen leicht für eine kurzfristige Kündigung nutzen, setzen die Osterholzer Stadtwerke im Zuge der Grundversorgung die Versorgung fort. Der durch Sperrandrohungen und Sperrungen entstehende Aufwand wird durch die Kostenpauschalen nur zu einem geringen Teil und beim Wegzug des Kunden teilweise gar nicht gedeckt.

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Suche nach Fehlanschlüssen bei der Grundstücksentwässerung geht weiter

(Osterholz-Scharmbeck). In den letzten Monaten haben die Regenmassen teilweise zu einer Überlastung der Kanalisation und in der Folge auch der Kläranlage geführt. Die Stadt Osterholz-Scharmbeck hatte bereits im vergangenen Jahr die Osterholzer Stadtwerke mit der Überprüfung des Kanalnetzes auf Fremdeinleiter und Fehlanschlüsse beauftragt, um Überlastungen vorzubeugen. Die Arbeiten mussten Ende 2023 witterungsbedingt unterbrochen werden.

Ab Dienstag, dem 13. Februar 2024 setzt die beauftragte Fachfirma „IGK Abwassertechnik“ die Untersuchungen am Kanalnetz in den Bereichen „Am Brande“, „Bargten“ und „Zum Ellerbrook“ in Osterholz-Scharmbeck fort. Weitere Bereiche des Stadtgebietes können folgen. Die Arbeiten dauern etwa bis zu zwei Wochen.

Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck. Den Mitarbeitern der ausführenden Firma ist der Zutritt zum Grundstück und zu der Entwässerungsanlage zu gewähren.

Die Osterholzer Stadtwerke investieren in diesem Jahr rund zwei Millionen Euro im Bereich der Entwässerung. Insgesamt hat das Schmutz- und Regenwasser-Kanalnetz von Osterholz-Scharmbeck eine Länge von rund 300 Kilometern.

 

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Kommunale Wärmeplanung vor Ort

Osterholz-Scharmbeck (osw). Der Krieg in der Ukraine hat der Wärmewende in Deutschland einen enormen Schub gegeben. Denn er hat verdeutlicht, wie abhängig die Wärmeversorgung in der Bundesrepublik bisher vom russischen Gas war. Mit dem Wunsch nach Unabhängigkeit hat die Bundesregierung die Wärmeplanung in die Hände der Länder gelegt und diese somit zielgerichtet dazu verpflichtet, an der Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor zu arbeiten.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Bisher baut die Wärmeversorgung zu großen Teilen auf fossile Energieträger wie Erdgas und Öl, zu einem kleinen Anteil beginnt mit dem Einbau von Wärmepumpen (vorwiegend in Neubauten) eine Elektrifizierung der Wärme. Um diese Versorgung unabhängiger und klimaneutraler zu gestalten, wurden Kommunen dazu verpflichtet, die aktuelle Infrastruktur zu analysieren und alternative Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Kommunale Wärmeplanung ist nichts anderes als die Erarbeitung einer Strategie, wie die Wärmeversorgung der Zukunft ausgestaltet werden soll. Dafür werden die Kommunen folgende vier Schritte durchlaufen:

  1. Eine Bestandsanalyse, in der mithilfe der Verbrauchsdaten der Netzbetreiber, Schornsteinfeger etc. der aktuelle Wärmebedarf, die Gebäude- und Versorgungsstruktur und die CO2-Missionen dargestellt werden. Dies kann beispielsweise anhand einer digitalen Kartierung erfolgen, in der rote Bereiche einen hohen Energiebedarf aufzeigen und grüne Bereiche einen niedrigen Energiebedarf.
  2. Eine Potenzialanalyse, in der geschaut wird, welche alternativen Energiequellen an den jeweiligen Standorten sinnvoll wären. Neben Nah- oder Fernwärmenetzen wird hier auch geprüft, ob Geothermie, Wind, Wasser, Sonne, industrielle Abwärme oder auch strombetriebene Wärmepumpen als Wärmequellen genutzt werden können.
  3. Die Aufstellung eines Zielszenarios, in dem Erzeugung und Verbräuche zusammengebracht werden und die notwendige Versorgungsstruktur abgeleitet wird. Hier wird es eher um Regionen gehen, nicht um konkrete Straßen.
  4. Die Formulierung einer konkreten Strategie, in der erste Maßnahmen definiert und schließlich umgesetzt werden können.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung, sondern beginnt im Anschluss. Wie bei der Umsetzung einer jeden Strategie kann es nach Durchführung der ersten Maßnahmen, die umgesetzt werden, durchaus sein, dass die Planung angepasst wird und sich Folgemaßnahmen entsprechen verändern oder verschieben.

Wann ist es in unserem Landkreis soweit?

In Niedersachsen wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung in 2023 verabschiedet. Demnach müssen bis 2026 Kommunen größer 100.000 Einwohner die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. In unserem Landkreis haben die Kommunen bis 2028 Zeit. Aktuell läuft bereits das Ausschreibungsverfahren der Kommunen, nach dem die Wärmeplanung bis Ende 2024 umgesetzt werden soll. Da die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung mit der Zusammenführung unterschiedlicher Strukturdaten komplex ist, wird die Bearbeitungszeit auf ein Jahr geschätzt.

Die Rolle der Osterholzer Stadtwerke in der Kommunalen Wärmeplanung

Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung obliegt den Kommunen. Die Osterholzer Stadtwerke als regionaler Energieversorger und Netzbetreiber in der Stadt Osterholz-Scharmbeck, der Gemeine Lilienthal und der Gemeinde Ritterhude sind, wie alle anderen Netzbetreiber in ihren Kommunen ebenfalls, dazu verpflichtet, Verbrauchsdaten adressscharf zu liefern. Als Versorger vor Ort kennen die Stadtwerke die Begebenheit der Netze und die Versorgungsstruktur im Netzgebiet besser als jeder andere und werden gerne auch dienstleistend tätig. Diese Entscheidung wird jedoch im Rahmen der o.g. europaweiten Ausschreibung getroffen.

Bereits im Sommer 2023 sind die Stadtwerke aktiv geworden und haben im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Kommunen über rechtliche Rahmenbedingungen informiert.

Die Osterholzer Stadtwerke haben Erfahrung in der Wärmeplanung

Im Rahmen unterschiedlicher Quartiersprojekte konnten die Osterholzer Stadtwerke bereits für einzelne Bereiche im Versorgungsgebiet die Wärmeplanung vorantreiben. So wurde im Quartier Mühlenberg / Baumsiedlung in Ritterhude auf Basis einer umfassenden Sanierungsberatung die Versorgung mehrerer Straßenzüge auf den Prüfstand gestellt. Ferner befinden sich weitere Quartiere in bzw. kurz vor der Umsetzung.

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Haushaltseinsparungen der Bundesregierung führen zu Anstieg der Grundversorgungstarife

Osterholz-Scharmbeck (osw). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die daraus resultierenden Einsparungen im Bundeshaushalt zeigen zum 01. Januar 2024 bereits ihre ersten Auswirkungen in der Energiebranche.

Zum Jahreswechsel ergeben sich Änderungen der staatlich regulierten Preisbestandteile. So erhöhen sich beim Strompreis ab Januar 2024 durch den Wegfall der Unterstützung des Bundes u.a. für den Netzausbau die Übertragungsnetzentgelte sowie die §19-Umlage. Mit der §19-Umlage wird beispielsweise die stromintensive Industrie unterstützt, die sich nunmehr um etwa 60 Prozent erhöht. Bei Erdgas wurden die Gasspeicherumlage sowie der CO2-Preis erhöht. Diese Erhöhungen der staatlich regulierten Preisbestandteile können die Osterholzer Stadtwerke nicht auffangen und müssen, wie vermutlich alle anderen Marktteilnehmer, die Grundversorgungstarife anpassen. Die Erhöhung erfolgt ausschließlich in den Grundversorgungstarifen zum 01. März 2024 und exakt in direkter Höhe der Anpassungen der staatlichen Umlagen und Abgaben.

Von der Erhöhung sind ca. 10.000 grundversorgte Haushalte, entsprechend 25% betroffen.

Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 18.000 kWh steigt der Preis je Kilowattstunde Erdgas somit ab dem 01. März 2024 um rund 0,88 Cent brutto auf insgesamt 11,91 Cent in der Erdgas-Grundversorgung. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 106,68 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um 1,95 Euro auf 187,54 Euro, entsprechend ca. 1,1 %. Allen hier genannten Berechnungen liegt die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7% zugrunde.

Die Preisentwicklung wirkt sich für die grundversorgten Strom-Kunden der Osterholzer Stadtwerke wie nachfolgend dargestellt aus: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden steigt der Preis je Kilowattstunde Strom somit ab dem 01. März 2024 um 0,74 Cent auf insgesamt 42,25 Cent im Grundversorgungstarif „Der Einsteiger“. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 72,82 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um rund 1,85 Euro auf 111,69 Euro, entsprechend ca. 1,7%. 

Die Stadtwerke-KundInnen in den Grundversorgungstarifen werden ausführlich über die hier dargestellten Entwicklungen informiert. Da ebenfalls die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind, erfolgt keine „Deckelung“ der Preise mehr.

Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, bedauert die Entwicklung: „Die Anpassung der staatlichen Umlagen können wir nicht auffangen. Die Anpassung beruht ausschließlich auf dem Urteil aus Karlsruhe und den daraufhin getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung.“.

Für Fragen stehen die Osterholzer Stadtwerke selbstverständlich zur Verfügung. Alle Kundenanliegen können wie gewohnt telefonisch (04791 809 999), schriftlich per Mail (service@osterholzer-stadtwerke.de), per WhatsApp (04791 809 222) oder postalisch (Osterholzer Stadtwerke, Am Pumpelberg 4, 27711 Osterholz-Scharmbeck) übermittelt werden.

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Haushaltseinsparungen der Bundesregierung führen zu Anstieg der Grundversorgungstarife

Osterholz-Scharmbeck (osw). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die daraus resultierenden Einsparungen im Bundeshaushalt zeigen zum 01. Januar 2024 bereits ihre ersten Auswirkungen in der Energiebranche.

Zum Jahreswechsel ergeben sich Änderungen der staatlich regulierten Preisbestandteile. So erhöhen sich beim Strompreis ab Januar 2024 durch den Wegfall der Unterstützung des Bundes u.a. für den Netzausbau die Übertragungsnetzentgelte sowie die §19-Umlage. Mit der §19-Umlage wird beispielsweise die stromintensive Industrie unterstützt, die sich nunmehr um etwa 60 Prozent erhöht. Bei Erdgas wurden die Gasspeicherumlage sowie der CO2-Preis erhöht. Diese Erhöhungen der staatlich regulierten Preisbestandteile können die Osterholzer Stadtwerke nicht auffangen und müssen, wie vermutlich alle anderen Marktteilnehmer, die Grundversorgungstarife anpassen. Die Erhöhung erfolgt ausschließlich in den Grundversorgungstarifen zum 01. März 2024 und exakt in direkter Höhe der Anpassungen der staatlichen Umlagen und Abgaben.

Von der Erhöhung sind ca. 10.000 grundversorgte Haushalte, entsprechend 25% betroffen.

Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 18.000 kWh steigt der Preis je Kilowattstunde Erdgas somit ab dem 01. März 2024 um rund 0,88 Cent brutto auf insgesamt 11,91 Cent in der Erdgas-Grundversorgung. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 106,68 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um 1,95 Euro auf 187,54 Euro, entsprechend ca. 1,1 %. Allen hier genannten Berechnungen liegt die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7% zugrunde.

Die Preisentwicklung wirkt sich für die grundversorgten Strom-Kunden der Osterholzer Stadtwerke wie nachfolgend dargestellt aus: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden steigt der Preis je Kilowattstunde Strom somit ab dem 01. März 2024 um 0,74 Cent auf insgesamt 42,25 Cent im Grundversorgungstarif „Der Einsteiger“. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 72,82 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um rund 1,85 Euro auf 111,69 Euro, entsprechend ca. 1,7%. 

Die Stadtwerke-KundInnen in den Grundversorgungstarifen werden ausführlich über die hier dargestellten Entwicklungen informiert. Da ebenfalls die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind, erfolgt keine „Deckelung“ der Preise mehr.

Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, bedauert die Entwicklung: „Die Anpassung der staatlichen Umlagen können wir nicht auffangen. Die Anpassung beruht ausschließlich auf dem Urteil aus Karlsruhe und den daraufhin getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung.“.

Für Fragen stehen die Osterholzer Stadtwerke selbstverständlich zur Verfügung. Alle Kundenanliegen können wie gewohnt telefonisch (04791 809 999), schriftlich per Mail (service@osterholzer-stadtwerke.de), per WhatsApp (04791 809 222) oder postalisch (Osterholzer Stadtwerke, Am Pumpelberg 4, 27711 Osterholz-Scharmbeck) übermittelt werden. Die Stadtwerke bitten entsprechend des hohen Beratungsaufkommens um Verständnis für ggf. längere Warte- und Bearbeitungszeiten und werden sich jedem Kundenanliegen schnellstmöglich annehmen.

 

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