Grundzuständiger Messstellenbetreiber mMe und iMsys

Messtellenbetrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mMe) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB).

Das jeweils aktuelle Kontaktdatenblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers für mMe und iMsys finden sie hier.

Intelligente Zähler (Smart Meter)

Allgemeine Bedingungen (Messstellenvertrag) nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz (Vertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer):

Für den Messstellenbetrieb Gas sind die entsprechenden Messgeräte derzeit noch nicht im notwendigen Umfang verfügbar.