• Unser Wärmeangebot für Sie

Wärme

Heizen Sie mit gutem Gewissen.

Die Preise für die Wärmeversorgung werden jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres angepasst. Der jeweils gültige Preis berechnet sich dabei durch vertraglich mit den Kunden vereinbarte Preisänderungsformeln. In diese Formeln werden zum Zeitpunkt der Preisänderung Werte eingesetzt, so dass sich ein neuer Preis berechnet, der dann für ein halbes Jahr gilt.

Die einzusetzenden Werte kommen dabei nicht von den Osterholzer Stadtwerken, sondern vom Statistischen Bundesamt. Wir haben deshalb keinen Einfluss auf die Entwicklung der Wärmepreise. Unsere Kunden können ihren Wärmepreis jederzeit nachrechnen.

Wir erzeugen die Wärme für Ihre Heizung und Warmwasser aus regenerativen Quellen in unserem Blockheizkraftwerk. Die umweltschonende Energie liefern wir Ihnen in der Gemeinde Lilienthal zu einem fairen Preis direkt nach Hause.

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Unsere Wärmetarife im Überblick:

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Wärme

Zusammensetzung der Wärmepreise

Der Grundpreis ist veränderlich und wird halbjährlich jeweils mit Wirkung zum 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres anhand der nachstehenden Preisgleitklausel angepasst:

Die Formel bildet ein Kosten- und Marktelement ab. Das heißt, dass die Preisgleitklauseln so gestaltet ist, dass sie zum einen die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Wärme abbildet (das sogenannte Kostenelement) und zum anderen auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement). In der Klammer der oben aufgeführten Formel wird die Kostenentwicklung durch öffentlich zugängliche Werte des Statistischen Bundesamtes und des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe dargestellt.


GPneu             Neuer Grundpreis (netto).


GPalt              Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem vor der jeweiligen Preisanpassung zuletzt geltenden Grundpreis.


Ineu              Vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 17, Reihe 4 »1. Preisindizes für Neubau in konventioneller Bauart  einschl. Umsatzsteuer, 1.3 Wohngebäude – Bauleistungen insgesamt-/ Instandhaltung von Wohn-gebäuden«; als   Jahresdurchschnitt veröffentlichte Indexwerte »Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs-anlagen« Tabelle  »Instandhaltung von Wohngebäuden, Mehrfamiliengebäude ohne Schönheitsreparaturen«, wobei für die Preisanpassung zum 1. Januar der Index aus August des vorangegangenen Jahres und für die Preisanpassung zum 1. Juli der Index aus Februar eingesetzt wird.
Quelle: Statistisches Bundesamt


Ialt                Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem Basiswert Ineu aus der jeweils letzten vorhergehenden Preisanpassung.


Lneu             Monatsbruttotabellenlohn TVV (Tarifvertrag Versorgung) für Arbeitnehmer nach § 6 Abs.1Satz1(West) mit Entgeltgruppe 5, Stufe 3. Für die Preisanpassung zum 1. Januar gilt der Wert aus Dezember und für die Preisanpassung zum 1. Juli der Wert aus Juni des laufenden Jahres.
Quelle: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)


Lalt            Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem Basiswert Lneu aus der jeweils letzten vorhergehenden Preisanpassung.


Beispiel zur Preisanpassung zum 01.07.2022 (Stufe 1)

Die im Beispiel genannten Preise können von den tatsächlichen Preisen abweichen. Gültig sind grundsätzlich die aus den Formeln errechneten und auf dem Preisblatt genannten Preise.

 

Der Arbeitspreis ist veränderlich und wird halbjährlich jeweils mit Wirkung zum 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres anhand der nachstehenden Preisgleitklausel angepasst. Die Anpassung des CO2 Preises erfolgt jährlich mit Wirkung zum 01.01 eines Jahres.

Die Formel bildet ein Kosten- und Marktelement ab. Das heißt, dass die Preisgleitklauseln so gestaltet ist, dass sie zum einen die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Wärme abbildet (das sogenannte Kostenelement) und zum anderen auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement). 


APneu                     neuer Arbeitspreis (netto).


APalt                            Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem vor der jeweiligen Preisanpassung zuletzt geltenden Arbeitspreis. 


WPIneu                  Wärmepreisindex mit der Kennnummer „CC13-77“ vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Monatswerte. Aus den monatlichen Werten ist ein Mittelwert für jedes Halbjahr eines Kalenderjahres zu bilden, wobei für die Anpassung zum 1. Januar der Mittelwert der Monate Juni bis November des Vorjahres und für die Anpassung zum 1. Juli der Mittelwert der Monate Dezember bis Mai des laufenden Jahres eingesetzt wird.
Quelle: Statistisches Bundesamt


WPIalt                        Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem Basiswert WPIneu aus der jeweils letzten vorhergehenden Preisanpassung. 


Gasneu                  Index für Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer (Lfd.-Nr. 640) aus den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) z. Z. Fachserie 17 Reihe 2, Preise – Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), 1.1 Aktuelle Ergebnisse. Aus den monatlichen Werten ist ein Mittelwert für jedes Halbjahr eines Kalenderjahres zu bilden, wobei für die Anpassung zum 1. Januar der Mittelwert der Monate Juni bis November des Vorjahres und für die Anpassung zum 1. Juli der Mittelwert der Monate Dezember bis Mai des laufenden Jahres eingesetzt wird.
Quelle: Statistisches Bundesamt


Gasalt                    Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem Basiswert Gasneu aus der jeweils letzten vorhergehenden Preisanpassung. 


CO2neu                 Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber für Erdgaslieferungen an Letztverbraucher die Pflicht zum Erwerb kostenpflichtiger Emissionszertifikate nach dem neuen Brennstoffemissions-Handelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieser Preis soll aus staatlicher Sicht für die Nutzer als Anreiz dienen, die Emissionen zu verringern. Die Einnahmen nutzt der Staat u. a. zur Förderung der Erneuerbaren Energien und damit zum Erreichen der Klimaziele 2030. Der Preis ist jährlich steigend.


CO2alt                       Der Wert ist flexibel und bestimmt sich nach dem Basiswert CO2neu aus der jeweils letzten vorhergehenden Preisanpassung. 


Beispiel zur Preisanpassung zum 01.07.2022 (Stufe 1)

Die im Beispiel genannten Preise können von den tatsächlichen Preisen abweichen. Gültig sind grundsätzlich die aus den Formeln errechneten und auf dem Preisblatt genannten Preise.

 

Indexwerte Grundpreis 01.07.2022

Investitionsgüterindex

  Ialt   Ineu
August 2021 129,40 Februar 2022 140,00

Quelle: Statistisches Bundesamt

 

Lohnindex

  Lalt   Lneu
Dezember 2021 3.151,91 Juni 2022 3.208,64

Quelle: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

 

Indexwerte Arbeitspreis 01.07.2022

Wärmepreisindex

  WPIalt   WPIneu
Juni 91,8 Dezember 95,8
Juli 92,2 Januar 98,3
August 92,6 Februar 100,4
September 92,9 März 102,5
Oktober 94,1 April 107,4
November 95,0 Mai 110,4
       
Mittelwert 93,100 Mittelwert 102,467

Quelle: Statistisches Bundesamt

 

Gasindex

  Galt   Gneu
Juni 84,2 Dezember 182,3
Juli 93,6 Januar 175,9
August 99,3 Februar 186,5
September 114,6 März 207,3
Oktober 134,4 April 207,9
November 136,2 Mai 220,8
       
Mittelwert 110,383 Mittelwert 196,783

Quelle: Statistisches Bundesamt

Anlagen zum Wärmevertrag

AVBFernwärme-Verordnung
Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen
Informationen zur Speicherung Ihrer Daten
Technische Anschlussbedingungen TAB

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