Abwendungsvereinbarung
Gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 haben Sie für den Fall, dass Sie Ihre Rechnung derzeit nicht begleichen können, die Möglichkeit eine Abwendungserklärung abzugeben und somit eine angekündigte Zählersperrung abzuwenden.
Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster einer Abwendungsvereinbarung zur Verfügung.