Säumiger Hausverwalter verursacht Versorgungseinstellung

Die Osterholzer Stadtwerke bedauern diesen unvermeidlichen Schritt

Osterholz-Scharmbeck. Oberstes Ziel der Osterholzer Stadtwerke ist es immer, Sperrungen der Energieversorgung zu vermeiden. „Je früher ein Kunde reagiert und auf finanzielle Probleme hinweist, desto größer die Chance, Energiesperren gemeinsam vermeiden zu können“, erklärt Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke.

Bevor sich Mitarbeiter der Osterholzer Stadtwerke auf den Weg zu den Kunden machen, bei denen aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Zahlungen eine Energiesperre droht, werden diese mehrfach angeschrieben und Lösungswege aufgezeigt.

Bei einem Hausverwalter laufen seit langer Zeit die intensivsten Bemühungen mehrfacher An- und Absprachen der Osterholzer Stadtwerke ins Leere. Immer wieder und weiterhin bestehen nennenswerte Außenstände für die fristgerechte und vollständige Zahlung für Strom, Erdgas und Wasser für mehrere Mehrfamilienhäuser in Osterholz-Scharmbeck. Die Osterholzer Stadtwerke sehen sich aus diesem Grund nunmehr gezwungen, die Versorgung der Gemeinschaftsanlagen in unterschiedlichen Gebäuden in den Straßen Grüne Grund, Beethovenstraße, Blumenthaler Straße, Käthe-Kollwitz, Leipziger Straße, Mozartstraße sowie der Schillerstraße ab Montag, 26.08.2024 einzustellen. Individuelle, eigene Strom-, Erdgas- und Wasseranschlüsse sind von der Versorgungseinstellung nicht betroffen.

Die Sperrung lässt sich nunmehr nur noch abwenden, sofern die gesamten Außenstände bis zum Sperrtermin vollständig beglichen werden.

Die Mieterinnen und Mieter der betroffenen Objekte werden ab heute schriftlich über diese leider unvermeidbare Maßnahme informiert.

Die Osterholzer Stadtwerke sind mit sieben Kundenzentren in jeder Gemeinde im Landkreis Osterholz vor Ort. Wie im ländlichen Bereich üblich, lässt sich in einem persönlichen Gespräch meist eine individuell für den Kunden passende Lösung finden, die dann natürlich auch verbindlich eingehalten werden muss. Auch durch diese Bemühungen ist die Zahl der Sperrungen grundsätzlich auf niedrigem Niveau. Dass es nun zu dieser Maßnahme kommen muss, bedauern die Osterholzer Stadtwerke sehr. „Im Sinne der Kundinnen und Kunden und in diesem Fall der betroffenen Mieterinnen und Mieter, ist es niemals unser Ziel, die Versorgung zu unterbrechen. Insofern bedauern wir diesen nunmehr leider unvermeidlichen Schritt außerordentlich. Und was wir hier erleben, ist ja in Deutschland leider auch kein Einzelfall. Unserer Meinung nach ist daher der Gesetzgeber dringend gefragt, hier zum Schutz der Versorgungsunternehmen, insbesondere aber zum Schutz der Mieterinnen und Mieter die entsprechenden Initiativen zu ergreifen“, so Meyer-Hammerström weiter.

 

Selbstverständlich wird die Versorgung der Gemeinschaftsanlagen unverzüglich wieder aufgenommen, sobald die Voraussetzung für die Unterbrechung der Versorgung nicht mehr vorliegt, die offene Summe also vollständig beglichen wurde.

FAQ

Häufig gestellte Fragen / Stand 02.09.

Versorgungseinstellung  für die KW 36 – Stand 02.09.2024

Die Osterholzer Stadtwerke sind weiterhin im direkten Austausch mit der Hausverwaltung Magnus Achte Immobilienbesitz und Verwaltung GmbH. „Wir bemühen uns sehr, eine Lösung im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu erzielen“, so Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke.

 

Von einer Versorgungseinstellung für diese Woche wird auf Grund der laufenden Gespräche abgesehen.

Sollte es jedoch nicht gelingen, kurzfristig eine verbindliche Perspektive für die Bezahlung der Energielieferungen zu erzielen, behalten wir uns die Sperrung der Gemeinschaftsanlagen in den betroffenen Straßen weiterhin vor.

Als Ihr regionaler Versorger bedauern wir es sehr, dass die ständig neuen Entwicklungen für viel Verunsicherung sorgen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen / Stand 27.08.

Versorgungseinstellung bis zum 02. September 2024 abgewendet

Am Donnerstag, dem 22. August 2024 waren die Osterholzer Stadtwerke gezwungen, die Einstellung der Gemeinschaftsversorgung für mehrere Wohneinheiten in Osterholz-Scharmbeck anzukündigen. Intensivste Bemühungen und mehrere Absprachen mit dem säumigen Hausverwalter sind seit langer Zeit ins Leere gelaufen. Nach erneuten Gesprächen am vergangenen Freitag wurde erneut eine Zahlungsvereinbarung getroffen. Die Osterholzer Stadtwerke können kurzfristig Entwarnung geben: Der erste Teilbetrag vom Teilbetrag wurde von der Hausverwaltung beglichen und eine Einstellung der Versorgung wird somit, zumindest in dieser Woche, nicht vorgenommen.

„Im Sinne der Kundinnen und Kunden und in diesem Fall der betroffenen Mieterinnen und Mieter, ist es niemals unser Ziel, die Versorgung zu unterbrechen. Insofern sind wir froh, dass die Einstellung der Versorgung der Gemeinschaftsanlagen in letzter Minute abgewendet werden konnte. Wir sehen nun gespannt dem Freitag entgegen, an dem der nächste Teilbetrag fällig wird“, so Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke. Für den Fall, dass die Zahlung dann nicht erfolgt, sehen sich die Osterholzer Stadtwerke dazu gezwungen, die Versorgung der Gemeinschaftsanlagen in unterschiedlichen Gebäuden in den Straßen Grüne Grund, Beethovenstraße, Blumenthaler Straße, Käthe-Kollwitz, Leipziger Straße, Mozartstraße sowie der Schillerstraße in der kommenden Woche KW 36 einzustellen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen / Stand 23.08.

Auf unsere Initiative und mit intensiven Bemühungen ist eine erneute Kontaktaufnahme zum Hausverwalter gelungen und eine neue Zahlungsvereinbarung konnte beschlossen werden. Diese zieht die Zahlung einer Teilsumme bis Montagmittag vor. Für den Fall, dass dennoch nicht gezahlt wird erfolgt die Sperrung des Allgemeinstrom somit frühestens am Dienstag, 27. August.

FAQ

Häufig gestellte Fragen / Stand 22.08.

Die Osterholzer Stadtwerke muss sperren, da die Hausverwaltung bereits seit bereits seit langer Zeit (Oktober 2023) die Rechnung für Strom, Erdgas und Wasser nicht begleicht. Dieser Schritt wird sehr bedauert. 

Am 26. August wird zunächst lediglich der Allgemeinstrom in den betroffenen Objekten gesperrt. Das bedeutet dass beispielsweise das Licht im Treppenhaus und Keller nicht angehen wird. Es sind allerdings auch einige Zentralheizungen betroffen, die u.a. für die Warmwasserbereitung im Einsatz sind.

Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Hausverwaltung zu wenden. Diese muss den offenen Betrag begleichen. Sollte der Betrag vor dem 26. August bei den Osterholzer Stadtwerken eingehen, wird von der Sperrung abgesehen. Sollte der Betrag nach der Sperrung eingehen, wird die Versorgung der Gemeinschaftsanlagen umgehend wieder aufgenommen.

Die Sperrung lässt sich nur noch abwenden, sofern die gesamten Außenstände bis zum Sperrtermin vollständig beglichen werden.

Am Montag, dem 26. August wird die Wasserversorgung nicht eingestellt. Sollte es im Rahmen weiterer Eskalationsstufen zur Einstellung der Wasserversorgung kommen, wird die Trinkwasserversorgung über nahegelegene Standrohre sichergestellt.