Haushaltseinsparungen der Bundesregierung führen zu Anstieg der Grundversorgungstarife
Osterholz-Scharmbeck (osw). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die daraus resultierenden Einsparungen im Bundeshaushalt zeigen zum 01. Januar 2024 bereits ihre ersten Auswirkungen in der Energiebranche.
Zum Jahreswechsel ergeben sich Änderungen der staatlich regulierten Preisbestandteile. So erhöhen sich beim Strompreis ab Januar 2024 durch den Wegfall der Unterstützung des Bundes u.a. für den Netzausbau die Übertragungsnetzentgelte sowie die §19-Umlage. Mit der §19-Umlage wird beispielsweise die stromintensive Industrie unterstützt, die sich nunmehr um etwa 60 Prozent erhöht. Bei Erdgas wurden die Gasspeicherumlage sowie der CO2-Preis erhöht. Diese Erhöhungen der staatlich regulierten Preisbestandteile können die Osterholzer Stadtwerke nicht auffangen und müssen, wie vermutlich alle anderen Marktteilnehmer, die Grundversorgungstarife anpassen. Die Erhöhung erfolgt ausschließlich in den Grundversorgungstarifen zum 01. März 2024 und exakt in direkter Höhe der Anpassungen der staatlichen Umlagen und Abgaben.
Von der Erhöhung sind ca. 10.000 grundversorgte Haushalte, entsprechend 25% betroffen.
Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 18.000 kWh steigt der Preis je Kilowattstunde Erdgas somit ab dem 01. März 2024 um rund 0,88 Cent brutto auf insgesamt 11,91 Cent in der Erdgas-Grundversorgung. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 106,68 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um 1,95 Euro auf 187,54 Euro, entsprechend ca. 1,1 %. Allen hier genannten Berechnungen liegt die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7% zugrunde.
Die Preisentwicklung wirkt sich für die grundversorgten Strom-Kunden der Osterholzer Stadtwerke wie nachfolgend dargestellt aus: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden steigt der Preis je Kilowattstunde Strom somit ab dem 01. März 2024 um 0,74 Cent auf insgesamt 42,25 Cent im Grundversorgungstarif „Der Einsteiger“. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 72,82 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um rund 1,85 Euro auf 111,69 Euro, entsprechend ca. 1,7%.
Die Stadtwerke-KundInnen in den Grundversorgungstarifen werden ausführlich über die hier dargestellten Entwicklungen informiert. Da ebenfalls die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind, erfolgt keine „Deckelung“ der Preise mehr.
Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, bedauert die Entwicklung: „Die Anpassung der staatlichen Umlagen können wir nicht auffangen. Die Anpassung beruht ausschließlich auf dem Urteil aus Karlsruhe und den daraufhin getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung.“.
Für Fragen stehen die Osterholzer Stadtwerke selbstverständlich zur Verfügung. Alle Kundenanliegen können wie gewohnt telefonisch (04791 809 999), schriftlich per Mail (service@osterholzer-stadtwerke.de), per WhatsApp (04791 809 222) oder postalisch (Osterholzer Stadtwerke, Am Pumpelberg 4, 27711 Osterholz-Scharmbeck) übermittelt werden.