Stadtwerke-Kunden profitieren vollständig und automatisch von Steuersenkung

Musterhaushalt spart etwa 30 Euro im 2. Halbjahr

(Osterholz-Scharmbeck). Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Senkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020 für sechs Monate beschlossen. Der volle Umsatzsteuersatz sinkt dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 %. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.

Selbstverständlich geben wir diese temporäre Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an unsere Kunden weiter!

Was bedeutet die Umsatzsteuersenkung für unsere Kunden?
Wir senken entsprechend den neuen Vorgaben die Steuersätze bei Strom, Erdgas und Wärme auf 16 Prozent und für Wasser auf 5%. Dazu ermitteln wir Ihren Verbrauch vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 rechnerisch und berücksichtigen diesen in der Jahresverbrauchsabrechnung mit 19/7% Prozent, für das zweite Halbjahr gilt der reduzierte Regelsteuersatz von 16/ 5 Prozent.  Sie müssen also nicht aktiv werden!

Wie wirkt sich die Umsatzsteuersenkung auf die Abschlagszahlungen aus?
Die kommenden monatlichen Abschläge werden nicht angepasst, es sei denn, dieses ist ausdrücklich gewünscht. Die steuerlichen Vorteile werden über das Restjahr saldiert und dann mit der Jahresverbrauchsabrechnung an Sie weitergegeben.

Was gilt für Gewerbekunden mit einer Jahresabrechnung?
Natürlich geben wir die temporäre Umsatzsteuersenkung ebenfalls eins zu eins an unsere Geschäftskunden weiter. Bis zur nächsten Jahresabrechnung gilt unverändert der vereinbarte Abschlagsplan mit dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, die Korrektur mit dem gesenkten Satz von 16 Prozent ab dem 01.07.2020 erfolgt über die Jahresabrechnung.

Wie steht es mit Dienstleistungen wie etwa Hausanschlüssen?
Die Kosten für Hausanschlüsse werden ab dem 01.07.2020 gesenkt, also mit dem geringeren Satz von 16 Prozent besteuert. Maßgeblich für die Feststellung des Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt, wann die entsprechenden Leistungen vollständig erbracht wurden.