Abkochgebot aufgehoben – Auszug aus der Pressemitteilung vom 14.03.2022 des Landkreis Osterholz 

 

Gesundheitsamt hebt Abkochgebot für Leitungswasser im Stadtgebiet Os-
terholz-Scharmbeck und den Ortsteilen Buschhausen und Westerbeck auf

Landkreis Osterholz. Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz hebt mit sofortiger Wirkung das Abkochgebot für Leitungswasser im Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck sowie den Ortsteilen Buschhausen und Westerbeck auf. Drei aufeinanderfolgende Proben zeigten keine Nachweise mehr für Keime im Trinkwasser. Damit kann das Leitungswasser wieder wie bisher verwendet werden.

Die Keimbelastung war bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers aufgefallen. Als vermutliche Ursache wurde schnell ein „Kurzschluss“ in einem Be-und Entlüftungsschacht einer Trinkwasserleitung in Folge des Hochwassers ausfindig gemacht. Durch die Überflutung und Ausfall der Anlage kann es dazu gekommen sein, dass kurzzeitig geringe Mengen Stauwasser auf einem Feld mit Trinkwasser in Berührung gekommen ist. Die festgestellten Keime können zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Dem Osterholzer Gesundheitsamt ist glücklicherweise keine Häufung von derartigen Erkrankungen bekannt geworden.

Von Bekanntwerden der Störung bis zur heutigen Aufhebung des Abkochgebotes haben Gesundheitsamt und Osterholzer Stadtwerke eng zusammengearbeitet und es wurden täglich Wasserproben entnommen.
Alle Beteiligten sind froh, dass die getroffenen Maßnahmen, insbesondere die Spülungen, gewirkt haben und das Abkochgebot nun aufgehoben werden kann.