VERORDNUNG

Die wesentliche Verordnung für die Trinkwasserversorgung ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV).

Die Verordnung können Sie hier einsehen.

Die Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG stehen Ihnen hier zur Verfügung.