REDISPATCH 2.0

 

Aus »Einspeisemanagement« wird »Redispatch 2.0«

Durch die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen zum Einspeisemanagement aufgehoben und zum 1. Oktober 2021 in ein einheitliches Redispatch-Regime – so genannter Redispatch 2.0 – überführt. Das bedeutet: Zukünftig müssen alle Erzeugungs- und Stromspeicheranlagen ab 100 kW sowie alle Anlagen, die durch uns steuerbar sind, verpflichtend am Redispatch-Prozess teilnehmen.

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:

Anschreiben an Anlagenbetreiber

Formular Benennung des Einsatzverantwortlichen

FAQ Redispatch 2.0