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NETZZUGANG / ENTGELTE
Netzentgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Osterholzer Stadtwerke GmbH & CO. KG (frühere Preisblätter siehe historischen Verlauf ganz unten auf der Seite):
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss oberhalb der Niederspannung berechnet sich anhand der im jeweils aktuellen „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“ der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Berechnungsmethode.
Baukostenzuschuss Mittelspannung 2026: 119,94 €/kW zzgl. Umsatzsteuer
Der Preis entspricht dem arithmetischen Mittel der Leistungspreise des jeweils aktuellen Jahres und der 4 Vorjahre der Preiskategorie „Leistung Mittelspannung größer oder gleich 2.500 h/a“. Der Preis wird jährlich entsprechend den sich ändernden Netznutzungsentgelten angepasst.
Lieferantenrahmenverträge und EDI-Vereinbarungen:
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Lieferantenrahmenverträge und für die EDI-Vereinbarungen an folgenden Dienstleister vergeben:
EVU-Assist GmbH, Rugenbarg 106, 22848 Norderstedt
Tel.: 040/309 852 550 – 26 / Fax: 040/309 852 550 – 29
e-mail: vertragsmanagement@evu-assist.de
Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.
Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.
VERÖFFENTLICHUNG NACH § 20 (1) ENWG BEDINGUNGEN UND ENTGELTE FÜR DEN NETZZUGANG:
Konzessionsabgaben Strom
In den Netzgebieten der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen die jeweils zulässigen Höchstbeträge je kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zur Anwendung.
Eine Aufstellung für die unterschiedlichen Gemeinden finden Sie hier.
Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Alternativ zu den regulären Netzentgelten haben Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung evtl. Anspruch auf Angebot eines individuellen Netzentgelts.
Atypische Netznutzung liegt vor, wenn der Zeitpunkt des maximalen Energiebezugs eines lastganggemessenen Netzkunden erwarten lässt, dass seine Höchstlast dauerhaft, vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht.
Detaillierte Informationen zum Verfahren bzgl. individueller Netznutzungsentgelte nach §19 Abs. 2 StromNEV sind der Homepage der Bundesnetzagentur zu entnehmen:
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke:
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2026
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2025
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2024
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2023
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2022
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2021
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2020
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2019
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2018
Hochlastzeitfenster der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG für 2017
Hier finden Sie eine Aufstellung der Zählpunkte bei denen im Stromnetz der Osterholzer Stadtwerke ein individuell vereinbartes Netznutzungsentgelt abgerechnet wird:
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2024
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2023
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2022
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2021
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2020
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2019
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2018
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2017
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2016
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2015
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2014
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2013
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2012
Preisblatt NNE Strom Osterholzer Stadtwerke gültig in 2011