NETZZUGANG / ENTGELTE
Netzentgelte für die Nutzung des Erdgasnetzes der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG (frühere Preisblätter siehe historischen Verlauf ganz unten auf der Seite):
Lieferantenrahmenverträge und EDI-Vereinbarungen:
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Lieferantenrahmenverträge und für die EDI-Vereinbarungen an folgenden Dienstleister vergeben:
EVU-Assist GmbH, Heidbergstrasse 100, 22846 Norderstedt
Tel.: 040/309 852 550 – 26 / Telefax: 040/309 852 550 – 29
e-mail: vertragsmanagement@evu-assist.de
Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.
Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.
Veröffentlichung nach § 21 EnWG Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang:
Die Muster-Lieferantenrahmenverträge der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie immer aktuell unter folgenden Link auf den Seiten der EVU-Assist GmbH:
Lieferantenrahmenvertrag Gas Osterholzer Stadtwerke
Transparenzpflicht für SLP:
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Verfahrensspezifische Parameter:
-
Anwendungsspezifische Parameter: Im Bilanzierungsgebiet der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen keine anwendungsspezifischen Parameter zur Anwendung.
weiter wichtige Informationen für Transportkunden:
- Preisblatt (siehe oben)
- Kontaktdaten
- Sperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Entsperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Die Kosten der Durchführung einer Sperrung und Entsperrung entnehmen Sie bitte unseren „Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“
Konzessionsabgaben Gas:
In den Netzgebieten der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen die jeweils zulässigen Höchstbeträge je kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zur Anwendung.
Eine Aufstellung für die unterschiedlichen Gemeinden finden Sie hier.
Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG:
- Die Regeln zum Anschluss an die Netze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie in der Rubrik „Netzanschluss“.
- Die zur Anwendung kommenden Standartlastprofile finden Sie als Teil unseres Kontaktdatenblattes hier.
- Die Marktgebietszuordnung finden Sie in der Rubrik „Marktgebietszuordnung“.
- Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
- Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Netzzugangsanfragen finden Sie hier.
Historischer Verlauf der Netznutzungsentgelte für die Erdgasnetze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG: