NETZZUGANG / ENTGELTE
Netzentgelte für die Nutzung des Erdgasnetzes der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG (frühere Preisblätter siehe historischen Verlauf ganz unten auf der Seite):
Bei den nachfolgend veröffentlichten Netznutzungsentgelten für 2024 handelt es sich um vorläufige Netznutzungsentgelte im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Da unsere Netznutzungsentgelte auch Anteile von Netzentgelten der unseren Netzen vorgelagerten Netzbetreiber enthalten und diese ebenfalls als vorläufig gekennzeichnet sind, können wir derzeit nicht abschätzen ob und in welcher Höhe sich unsere Netznutzungsentgelte zum 01.01.2024 noch verändern werden.
Lieferantenrahmenverträge und EDI-Vereinbarungen:
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Lieferantenrahmenverträge und für die EDI-Vereinbarungen an folgenden Dienstleister vergeben:
EVU-Assist GmbH, Heidbergstrasse 100, 22846 Norderstedt
Tel.: 040/309 852 550 – 26 / Telefax: 040/309 852 550 – 29
e-mail: vertragsmanagement@evu-assist.de
Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.
Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.
Veröffentlichung nach § 21 EnWG Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang:
Die Muster-Lieferantenrahmenverträge der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie immer aktuell unter folgenden Link auf den Seiten der EVU-Assist GmbH:
Lieferantenrahmenvertrag Gas Osterholzer Stadtwerke
Transparenzpflicht für SLP:
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Verfahrensspezifische Parameter:
-
Anwendungsspezifische Parameter: Im Bilanzierungsgebiet der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen keine anwendungsspezifischen Parameter zur Anwendung.
weiter wichtige Informationen für Transportkunden:
- Preisblatt (siehe oben)
- Kontaktdaten
- Sperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Entsperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Die Kosten der Durchführung einer Sperrung und Entsperrung entnehmen Sie bitte unseren „Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“
Konzessionsabgaben Gas:
In den Netzgebieten der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen die jeweils zulässigen Höchstbeträge je kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zur Anwendung.
Eine Aufstellung für die unterschiedlichen Gemeinden finden Sie hier.
Veröffentlichungspflichten nach GasNZV § 23c EnWG:
- Die Regeln zum Anschluss an die Netze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie in der Rubrik „Netzanschluss“.
- Die zur Anwendung kommenden Standartlastprofile finden Sie als Teil unseres Kontaktdatenblattes hier.
- Die Marktgebietszuordnung finden Sie in der Rubrik „Marktgebietszuordnung“.
- Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
- Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Netzzugangsanfragen finden Sie hier.
Historischer Verlauf der Netznutzungsentgelte für die Erdgasnetze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG: