NETZZUGANG / ENTGELTE
Netzentgelte für die Nutzung des Erdgasnetzes der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG (frühere Preisblätter siehe historischen Verlauf ganz unten auf der Seite):
Lieferantenrahmenverträge und EDI-Vereinbarungen:
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Lieferantenrahmenverträge und für die EDI-Vereinbarungen an folgenden Dienstleister vergeben:
EVU-Assist GmbH, Heidbergstrasse 100, 22846 Norderstedt
Tel.: 040/309 852 550 – 26 / Telefax: 040/309 852 550 – 29
e-mail: vertragsmanagement@evu-assist.de
Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.
Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.
Veröffentlichung nach § 20 (1) EnWG Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang:
Die Muster-Lieferantenrahmenverträge der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie immer aktuell unter folgenden Link auf den Seiten der EVU-Assist GmbH:
Lieferantenrahmenvertrag Gas Osterholzer Stadtwerke
Transparenzpflicht für SLP:
-
Verfahrensspezifische Parameter:
-
Anwendungsspezifische Parameter: Im Bilanzierungsgebiet der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen keine anwendungsspezifischen Parameter zur Anwendung.
weiter wichtige Informationen für Transportkunden:
- Preisblatt (siehe oben)
- Kontaktdaten
- Sperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Entsperrauftrag Gas Osterholzer Stadtwerke (Anlage zum LRV)
- Die Kosten der Durchführung einer Sperrung und Entsperrung entnehmen Sie bitte unseren “Ergänzenden Bedingungen zur NDAV”
Konzessionsabgaben Gas:
In den Netzgebieten der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen die jeweils zulässigen Höchstbeträge je kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zur Anwendung.
Eine Aufstellung für die unterschiedlichen Gemeinden finden Sie hier.
Veröffentlichungspflichten nach GasNZV § 40 Abs. 1 Nr. 7 bis Nr. 12:
- Nr. 8: Die Regeln zum Anschluss an die Netze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie in der Rubrik “Netzanschluss”.
- Nr. 9: Die zur Anwendung kommenden Standartlastprofile finden Sie als Teil unseres Kontaktdatenblattes hier.
- Nr. 10: Die Marktgebietszuordnung finden Sie in der Rubrik “Marktgebietszuordnung”.
- Nr. 11: Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
- Nr. 12: Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Netzzugangsanfragen finden Sie hier.
Einspeisepunkte des Netzgebietes:
- Netzkopplungspunkt “Heilshorn”:
- Vorgelagerter Netzbetreiber ist Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover.
- Netzkopplungspunkte “B74”, “Lilienthal Mehlandsdeich” und “Ausspeisezone Ritterhude”:
- Vergelagerter Netzbetreiber ist wesernetz Bremen GmbH.
Veröffentlichung der Antragstellung zur Änderung der Netzentgelte nach § 17 GasNEV:
- derzeit keine Anträge gestellt
Historischer Verlauf der Netznutzungsentgelte für die Erdgasnetze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG: