NETZZUGANG / ENTGELTE

Netzentgelte für die Nutzung des Erdgasnetzes der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG (frühere Preisblätter siehe historischen Verlauf ganz unten auf der Seite): 

Lieferantenrahmenverträge und EDI-Vereinbarungen:

Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Lieferantenrahmenverträge und für die EDI-Vereinbarungen an folgenden Dienstleister vergeben:

EVU-Assist GmbH, Rugenbarg 106, 22848 Norderstedt

Tel.: 040/309 852 550 – 26 / Telefax: 040/309 852 550 – 29

 

E-mail: vertragsmanagement@evu-assist.de

Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.

Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.

Veröffentlichung nach § 21 EnWG Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang:

Die Muster-Lieferantenrahmenverträge der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie immer aktuell unter folgenden Link auf den Seiten der EVU-Assist GmbH:

Transparenzpflicht für SLP

Anwendungsspezifische Parameter: 

Im Bilanzierungsgebiet der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen keine anwendungsspezifischen Parameter zur Anwendung.

Konzessionsabgaben Gas:

In den Netzgebieten der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG kommen die jeweils zulässigen Höchstbeträge je kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zur Anwendung.

Die Regeln zum Anschluss an die Netze der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG finden Sie in der Rubrik „Netzanschluss“.

Die Marktgebietszuordnung finden Sie in der Rubrik „Marktgebietszuordnung“.

Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.