NETZANSCHLUSSBEDINGUNGEN

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite, mit Erdgas.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV:

Zum 08. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01. November 2006) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, BGBl. I 2006, S. 2485 vom 01. November 2006) in Kraft getreten. Die NAV und NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung bzw. Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf der AVBEltV und der AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG abgeschlossen wurde. Von diesem Verfahren macht die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV bzw. NDAV erfolgt mit Wirkung auf den 01. April 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gelten die NAV und die NDAV unmittelbar; Eine Anpassung dieser Verträge ist daher nicht erforderlich.

Technische Mindestanforderungen EnWG § 19 (1), (2), (3):

Betreiber von Gasversorgungsnetzen müssen nach § 19 EnWG „Technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb für den Netzanschluss an ihr Netz“ festlegen.

Grundlage für den Netzanschluss ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach ist der Kunde verpflichtet, die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu erweitern, zu ändern und zu unterhalten.

Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem aktuellen DVGW-Regelwerk, insbesondere der G 2000.

Die technischen Mindestanforderungen gelten nicht nur für den Netzanschluss i. S. eines Netzanschlusspunktes zur Entnahme von Gas durch einen Letztverbraucher, sondern auch für Netzkopplungspunkte und Ein- und Ausspeisepunkte.

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 steht unter folgendem Link zur Verfügung:

Technische Mindestanforderungen nach §41 c, Abs.2 GasNZV:

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas bzw. Biomethan in das Erdgasnetz der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Gasverteilernetzen und von Direktleitungen:

Es gelten die technischen Regeln des DVGW. Diese sind unter www.dvgw.de einzusehen.

Beschreibung des Erdgasnetzes

Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG betreibt ein umfangreiches und stark vermaschtes Hoch-, Mittel- und Niederdruck- Gasversorgungs- Netz, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:

  • Hochdruck > 1 bar
  • Mitteldruck > 100 mbar ; bis < 1 bar
  • Niederdruck < 100 mbar

Gasbeschaffenheit:

Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG verteilt Erdgas der Gruppe H nach DVGW Arbeitsblatt G260 in den Netzregionen Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude.

Der mittlere Wobbe-Index des H-Gases liegt bei ca. 15,0 kWh/m³ und der mittlere Brennwert bei ca. 11,2  kWh/m³. Aufgrund von Schwankungen der Brennwerte, sind aktuelle Werte direkt beim Netzbetreiber zu erfragen.

Das in das Rohrnetz der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG einzuspeisende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die den vorgenannten Qualitäten und den eichrechtlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Einhaltung des DVGW-Regelwerkes – speziell G 260 und G 685 – entspricht.

Netzübersicht

Netzübersichtspläne finden Sie in der Rubrik Versorgungsgebiet.

Vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen:

Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsmaßnahmen geplant.

Hinweise zur Veröffentlichungspflicht nach § 21 GasNZV:

  • Die Verfahren die bei der Buchung, der Nominierung sowie der Abwicklung der Netznutzung angewandt werden sind in den NZB beschrieben.
  • Sonstige Hilfsdienste werden nicht angeboten.