GRUNDVERSORGER

Feststellung des Grundversorgers nach §36 (2) EnWG:

Grundversorgte Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Für das Gasnetz der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG gilt folgende Feststellung:

 

Die Feststellung erfolgt jeweils für 3 Kalenderjahre. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01.07.2024.