Lieferstopp
Ihr Energieanbieter liefert nicht mehr?
Das hohe Preisniveau an den Energiemärkten hat weiterhin Bestand und sorgt dafür, dass immer mehr Lieferanten die Lieferungen einstellen und ihre Kunden nicht mehr versorgen können. Als Grund- und Ersatzversorger springen wir an dieser Stelle für die Lieferanten ein und sichern somit Ihre Erdgas- und Stromversorgung. Die Beschaffung dieser zusätzlichen Erdgas- und Strommengen, die wir natürlich nicht langfristig planen und eindecken konnten bedeutet einen erheblichen Kostenaufwand. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fragen für die betroffenen Kunden erläutern. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gern an.
Warum werde ich automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung eingestuft?
Durch die Ersatzversorgung ist Ihr Verbrauch mit Energie jederzeit gesichert. Da der Liefervertrag mit Ihrem bisherigen Lieferanten beendet wurde, springen die Osterholzer Stadtwerke als Grund- und Ersatzversorger ein. Die Grund- und Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt. Die Ersatzversorgung ist auf maximal 3 Monate begrenzt, schließen Sie in dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag ab, so kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, da Ihr bisheriger Lieferant das Recht auf Netznutzung verloren hat.
Warum kann ich keinen Festpreis mehr abschließen?
Leider können wir Ihnen keinen Festpreisvertrag über zwei Jahre mehr anbieten, da die kalkulierten Mengen bereits verbraucht sind. Auf Grund der aktuellen Lage am Energiemarkt könnten wir diese Preise nicht mehr halten und waren gezwungen eine Preisanpassung zum 01.01.2022 vorzunehmen.
Wir hoffen das sich diese Lage bis Mitte des Jahres 2022 wieder beruhigt und wir unseren Kunden wieder einen günstigeren Arbeitspreis und einen Festpreis anbieten können.
Warum ist mein Abschlag in der Grund- und Ersatzversorgung so hoch?
Dies liegt zu einem an den gestiegenen Arbeitspreisen und zum anderen an der Heizperiode. Gerade der Dezember macht 14% Ihres Jahresbedarfs aus. Dazu fehlt Ihnen der „Puffer“ aus dem Sommer und die nächste Ablesung für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung findet bereits im Juni statt. Somit würde Ihnen eine hohe Nachzahlung im Juli erwarten, würden wir mit Ihren Verbrauch einen linearen Abschlag auf 12 Monate berechnen.
Gibt es Musterschreiben für einen Widerruf?
Wichtige Informationen liefert die Verbraucherzentrale Bremen hier. Dort finden Sie außerdem ein Musterschreiben für einen Widerspruch zur Kündigung sowie der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gern an.