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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt verschieden Veröffentlichungs- und Informationspflichten vor.
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Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG
Nach § 20 (1) EnWG Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang: siehe Rubrik Netzzugang/Entgelte