Wichtige Information!

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Anschreiben.

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Anschreiben.

Derzeit erhalten Haushalte in Osterholz-Scharmbeck Schreiben eines externen Unternehmens zum Thema Smart-Meter-Einbau.
 
Diese Anschreiben stammen nicht von den Osterholzer Stadtwerken.
 
Viele Empfängerinnen und Empfänger gehen davon aus, dass sie damit lediglich einen Termin für den Einbau eines Smart Meters vereinbaren. Tatsächlich kann mit der Annahme des Angebots jedoch ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen werden.

Was bedeutet das konkret?

Wer das Angebot annimmt oder einen Termin über den angegebenen QR-Code vereinbart, beauftragt möglicherweise einen anderen Messstellenbetreiber für seinen Stromzähler beziehungsweise Smart Meter.
 
Damit bleibt zwar der bestehende Stromliefervertrag unverändert, für den Betrieb des Stromzählers wäre jedoch künftig nicht mehr der bisherige Messstellenbetreiber zuständig, sondern das beauftragte Unternehmen.
 
Der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt in unserem Netzgebiet durch die Osterholzer Stadtwerke als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Eine Pflicht, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen, besteht nicht.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Ablesung Ihres Stromzählers beziehungsweise Smart Meters verantwortlich.
 
Für viele Haushalte in unserem Versorgungsgebiet übernehmen diese Aufgaben derzeit die Osterholzer Stadtwerke als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wer das Angebot annimmt, überträgt diese Aufgaben möglicherweise an ein anderes Unternehmen und schließt hierfür einen separaten Vertrag ab.
 
Bitte beachten Sie außerdem: Der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems sowie gegebenenfalls einer Steuerungseinrichtung sind nicht automatisch kostenfrei. Informieren Sie sich daher vor einer Beauftragung genau über mögliche Kosten und Vertragsbedingungen.

Warum informieren wir darüber?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen auf den ersten Blick nicht, dass es sich bei solchen Schreiben um ein Vertragsangebot handelt und mit der Beauftragung ein Wechsel des Messstellenbetreibers verbunden sein kann.
 
Prüfen Sie entsprechende Angebote daher sorgfältig, bevor Sie persönliche Daten angeben, einen QR-Code scannen oder einen Termin vereinbaren.
 
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne weiter.