* Bruttopreise gerundet und inkl. derzeit gültiger MwSt. / Gültig ab 01. Januar 2025
Häufig gestellte Fragen
Einzugsermächtigung – Können Sie auch per 15. abbuchen?
Auch wenn wir Ihren Wunsch verstehen können, sollten Sie Ihr Gehalt immer Mitte des Monats bekommen – unsere Kunden zahlen Ihren monatlichen Abschlag immer rückwirkend zum ersten des Folgemonats.
Ist der Grundpreis mein Abschlag?
Nein, sondern ein fixer Bestandteil Ihrer jährlichen Kosten.
Wie errechnet sich mein Abschlag?
Grob erklärt: Der zu erwartende Jahresverbrauch wird multipliziert mit dem jeweiligen Arbeitspreis, plus dem Grundpreis im Jahr, geteilt durch 12 Monate.
Nehmen Sie die Vorjahresverbräuche von meinem Vormieter/Voreigentümer?
Nein. Wir freuen uns sehr über Informationen von Ihnen, mit wie vielen Personen Sie in der Immobilie wohnen oder wie hoch Ihre Verbräuche im alten Zuhause waren. Der Strom- und Wasserverbrauch richtet sich nach der Personenanzahl.
Wir sind für Sie da!
Bei Fragen zu unseren Tarifen rufen Sie uns gerne an oder besuchen sie uns in einem unserer sieben Kundenzentren.
Kundenmanagement T. 04791 809-999 service@osterholzer-stadtwerke.de
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