IHR UMZUG AB DEM 6. JUNI 2025

Keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich

Was sich für Ihren Umzug ab dem 6. Juni 2025 verändert

Am 6. Juni 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft: der 24h-Lieferantenwechsel

Was ist das genau?

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab Juni neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen, muss der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 nach der gesetzlichen Vorgabe des § 20a Abs. 2 EnWG innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese Wechselfrist spiegelt die Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der „EU-Richtlinie 2019/944“ wider. 

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird.

Was bedeutet das für mich als Kunde?

Ab dem 6. Juni sind keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich.

Damit alles bei Ihrem Umzug glatt läuft, bitten wir Sie, ab sofort uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug zu informieren.

Gerne können Sie dafür unsere Umzugs-Mailadresse verwenden: umzug@osterholzer-stadtwerke.de.

Ihre Zählerstände können Sie uns gerne innerhalb einer Woche nach Ein- oder Auszug melden – am besten wir bisher mit einem Übergabeprotokoll.

Warum ist das so wichtig?

Eine rechtzeitige Information über Ihren Umzug verhindert, dass ein neuer Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag verbraucht, denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Und hierfür müssen Sie die Kosten tragen.

Tipps für Mieter und Eigentümer

Checkliste

Umzugsmeldung an uns

Bitte melden Sie ihren Umzug mindestens 10 Tage (besser sind 14 Tage) vorher bei uns an. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen. Damit vermeiden Sie, dass Sie automatisch in der teureren Grundversorgung landen.

Zählerstand melden

Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe mit. Dies können Sie schnell und einfach per Mail, telefonisch oder in unserem virtuellen Kundenzentrum (auf unserer Webseite) erledigen.

Übergabeprotokoll nutzen

Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.

Für Wohnungsverwalter

Bitte teilen Sie bitte Ihren Mietern den neuen Sachverhalt mit.

Beim Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums. Teilen Sie uns den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit. Dadurch sichern Sie sich eine nahtlose Versorgung und vermeiden Mehrkosten.

Keine rückwirkenden Umzüge

Ab dem 6. Juni sind keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich.

Kündigungsfristen

Ihre vertraglichen Kündigungsfristen bleiben vom 24h-Lieferantenwechsel unberührt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie persönlich da.

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