ACHTUNG:
Was sich für Ihren Umzug ab dem 6. Juni 2025 verändert
Am 6. Juni 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft: der 24h-Lieferantenwechsel
Was ist das genau?
Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab Juni neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen, muss der Wechsel des Energielieferanten ab dem 6. Juni 2025 nach der gesetzlichen Vorgabe des § 20a Abs. 2 EnWG innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese Wechselfrist spiegelt die Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der „EU-Richtlinie 2019/944“ wider.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird.
Was bedeutet das für mich als Kunde?
Ab dem 6. Juni sind keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich.
Damit alles bei Ihrem Umzug glatt läuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug zu informieren. Gerne können Sie dafür unsere Umzugs-Mailadresse verwenden: umzug@osterholzer-stadtwerke.de.
Ihre Zählerstände können Sie uns gerne innerhalb einer Woche nach Ein- oder Auszug melden – am besten wir bisher mit einem Übergabeprotokoll.
Warum ist das so wichtig?
Eine rechtzeitige Information über Ihren Umzug verhindert, dass ein neuer Mieter weiterhin Energie über Ihren Vertrag verbraucht, denn ohne Abmeldung bleiben Ihre Energieanschlüsse auf Ihren Namen registriert. Und hierfür müssen Sie die Kosten tragen.
Checkliste
Tipps für Mieter und Eigentümer
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie persönlich da.