* Bruttopreise gerundet und inkl. MwSt. / Gültig ab 01. Januar 2025
Häufig gestellte Fragen
Einzugsermächtigung – Können Sie auch per 15. abbuchen?
Auch wenn wir Ihren Wunsch verstehen können, das Abschlagsdatum flexibel festlegen zu können – unsere Kunden zahlen Ihren monatlichen Abschlag immer rückwirkend zum 1. des Folgemonats.
Ist der Grundpreis mein Abschlag?
Nein, sondern ein fixer Bestandteil Ihrer jährlichen Kosten.
Lieferantenwechsel – kündigen Sie bei meinem jetzigen Anbieter?
Selbstverständlich übernehmen wir diesen Service gerne für Sie, wenn Sie uns die Vollmacht dafür erteilen. Diese können Sie uns im Vorfeld direkt beim Vertragsabschluss erteilen.
Wie errechnet sich mein Abschlag?
Grob erklärt: Der zu erwartende Jahresverbrauch wird multipliziert mit dem jeweiligen Arbeitspreis, plus dem Grundpreis im Jahr, geteilt durch 12 Monate.
Wir sind für Sie da!
Bei Fragen zu unseren Tarifen rufen Sie uns gerne an oder besuchen sie uns in einem unserer sieben Kundenzentren.
Kundenmanagement T. 04791 809-999 service@osterholzer-stadtwerke.de
Osterholz-Scharmbeck
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