Erdgasumstellung

Umstellung im nördlichen Teil von Osterholz-Scharmbeck

Erhebung

Für die Erhebung erhalten Sie von uns Post, in der sich die von uns beauftragten Unternehmen ankündigen und einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Der Monteur wird sich bei dem Hausbesuch mit einem Ausweis der Osterholzer Stadtwerke ausweisen, einen Sicherheitscode nennen und alle Daten von jedem an der Erdgasleitung angeschlossenen Gerät erfassen. Eine solche Erhebung wird in jedem Haus und in jedem Haushalt sowie in jedem Betrieb stattfinden, in dem Erdgas bereits genutzt wird. Dem Monteur sind unbedingt alle Gasverbrauchsgeräte mitzuteilen, die in dem Haushalt bzw. Unternehmen vorhanden sind. Die Erhebung dauert je Gerät etwa 45 Minuten.

Auswertung

Nach der Erhebung wird zentral ausgewertet, welche Geräte wie und wann umgerüstet werden müssen. Anschließend erfolgen die Bestellungen der benötigten Bauteile für die Anpassung und die Einsatzplanung. Etwa ein Drittel aller Geräte sind vorher umzustellen. Die meisten Geräte können vorübergehend mit dem neuen Erdgas genutzt werden. 

Technisch nicht anpassbare Geräte

Die Auswertung kann ergeben, dass ihr Erdgasverbrauchsgerät technisch nicht anpassbar ist. Dies ist allerdings nur bei ca. 2% aller Geräte der Fall. Sollte ihr Gerät dennoch darunter fallen, finden Sie im Bereich Förderung genauere Informationen zu Handlungsmöglichkeiten.

Anpassung

Die Anpassungsphase der Erdgasgeräte beginnt im April 2021 und läuft bis September 2021. Bevor unser Dienstleister zur Anpassung Ihrer Gas-Geräte erneut zu Ihnen kommt, erhalten Sie wieder Post mit einem Terminvorschlag.

Für jedes einzelne Gerät ist vorgeschrieben, ob die Anpassung vor oder nach der Umstellung zu erfolgen hat. Etwa ein Drittel aller Geräte sind vorher umzustellen. Die meisten Geräte können vorübergehend mit dem neuen Erdgas genutzt werden. Die Anpassung dauert etwa 60 Minuten je Gerät.

Umschaltung

Die Umschaltung von Erdgas L auf Erdgas H ist heute schon für den 29. Juni 2021 geplant.

Qualitätskontrolle

Zur Sicherstellung unseres hohen Qualitätsstandards werden ca. 10% sowohl bei der Erhebung als auch bei der Anpassung der Geräte zusätzlich durch ein von uns beauftragtes, unabhängiges Unternehmen stichprobenartig kontrolliert. 

Förderung

Gerne informieren wir Sie über die Förderung nach dem Energiewirtschaftsgesetz und der Gasverbrauchsgerätekostenerstattungsverordnung, falls Sie Ihre Heizung vor der Anpassung erneuern möchten.

Erdgasumstellung

Zeitlicher Ablauf

Erstinformation an alle Hausbesitzer, Mieter und Betriebe in Ritterhude, Scharmbeckstotel und dem südlichen Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck, die Erdgas nutzen.

Es finden mit Ihnen terminierte Hausbesuche durch von uns beauftragte Fachfirmen zur Erhebung von Geräteart, Modell und Baujahr und ggf. eine Qualitätskontrolle statt.

Planung der Anpassungen mit Mengenermittlung, Teilebestellung und Einsatzplanung der Monteure.

Mit Ihnen terminierte Hausbesuche durch von uns beauftragte Fachfirmen zur Anpassung Ihrer Gasgeräte, ggf. Qualitätskontrolle.

Geplante Umschaltung von L- auf H-Erdgas in Ritterhude, Scharmbeckstotel und den südlichen Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck.

Mit Ihnen terminierte Hausbesuche durch von uns beauftragte Fachfirmen zur Anpassung Ihrer Gasgeräte, die nach der Umstellung angepasst werden müssen, ggf. Qualitätskontrollen. 

Anmerkung: Etwa 10% aller Erhebungen und Anpassungen werden bei einem weiteren Besuch auf ihre Qualität überprüft. Die Auswahl erfolgt im Stichprobenverfahren.

Erdgasumstellung

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung des von Ihnen genutzten L-Gases geht kontinuierlich zurück und wird etwa 2030 enden. Um die Gasrückgänge auszugleichen und die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, müssen alle L-Gas-Gebiete Schritt für Schritt auf H-Gas umgestellt werden.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene „Arten“ von Erdgas: L- und H-Gas. Weite Teile Nord- und Westdeutschlands, so auch der gesamte Landkreis Osterholz, werden mit L-Gas (low caloric gas) aus den Niederlanden und deutscher Eigenförderung versorgt. Das übrige Bundesgebiet erhält H-Gas (high caloric gas), vorwiegend aus Norwegen und Russland.

Die Gas-Arten unterscheiden sich in Methangehalt und Brennwert (H-Gas ca. 11,5 kWh/m³, L-Gas ca. 9,8 kWh/m³), also im Energiegehalt.

Alle Haushalte und Unternehmen mit Erdgasanschluss in Lilienthal, Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck (ca. 19.000 Gasanlagen).

In Deutschland nutzen das L-Gas schätzungsweise 4,5 bis 5 Millionen Kunden (Haushalte, Industriebetriebe usw.), die insgesamt über 6 Millionen Gasgeräte (Heizungsanlagen, Herde, Warmwasser-Erzeugungsanlagen usw.) verfügen. Diese Geräte werden in den nächsten Jahren alle angepasst.

In Lilienthal, Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck liegt die Verantwortung für die Umstellung vollständig und für alle Erdgas-Nutzer bei den Osterholzer Stadtwerken als Gas-Netzbetreiber.

Deshalb haben wir alle Schritte im Vorfeld gründlich geplant und vorbereitet, damit die Erdgas-Umstellung absolut sicher und für Sie als Kunde so weit wie möglich reibungslos und unkompliziert erfolgt. Für die Durchführung haben wir erfahrene, zertifizierte und speziell geschulte Fachfirmen engagiert. Die örtlichen Installateure und Schornsteinfeger sind über die Erdgas-Umstellung informiert.

1. Ein Info-Brief mit einem Informations-Beileger zur Erdgas-Umstellung

2. Eine schriftliche Termin-Ankündigung „Erhebung“

3. Die Erhebung der Gasgeräte bei allen Kunden

4. Die Qualitätssicherung der Erhebung bei 10% der Kunden

5. Eine schriftliche Ankündigung „Anpassung“

6. Die Anpassung von Gasgeräten, die vor dem H-Gas-Einlass umgebaut werden können (Ca. ein Drittel aller Geräte)

7. Die technische Gasumstellung (Einleitung von H-Gas)

8.Anpassung von Gasgeräten, die nach dem H-Gas-Einlass umgebaut werden können (Ca. zwei Drittel aller Geräte)

9. Die Qualitätssicherung der Anpassung bei 10% der Kunden

Energie Mess- und Servicedienste GmbH (Enermess): Projektleitung, Erdgasbüro und Hotline;
swb Services GmbH  (Bremen) und Spie GmbH (Wiesmoor): Erhebung und Anpassung

LPR GmbH, Neuss: Qualitätskontrolle

Das Erdgasbüro ist zur Klärung technischer Belange und zur Beantwortung allgemeiner Fragen zuständig. Es kann telefonisch und per Mail erreicht werden und zu bestimmten Zeiten auch persönlich im Kundenzentrum Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck. Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Anwesenheitszeiten.

Die Hotline steht für die Terminverwaltung zur Verfügung. Sollten Sie angekündigte Termine verschieben wollen, so kontaktieren Sie bitte die Hotline.

Die Fahrzeuge sind mit Magnetschildern der Osterholzer Stadtwerke gekennzeichnet. Die Mitarbeiter tragen weiße Westen mit Stadtwerke-Logo (bekannt von unseren Ablesern) und weisen sich durch Lichtbild-Ausweise der Osterholzer Stadtwerke aus.

Den Ausweis zeigt der Mitarbeiter Ihnen unaufgefordert vor. Außerdem erhalten Sie vorab ein persönliches Ankündigungsschreiben mit einem individuellen Sicherheitscode, der Ihnen von dem Mitarbeiter ebenfalls an der Haustür genannt wird.

Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte umgehend an unser Erdgas-Büro. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter unseres Dienstleisters, die während der Erhebung und Anpassung in unserem örtlichen Kundenzentrum in Osterholz-Scharmbeck (Tel. 04791 / 809 – 662; Hotline 04791 / 809 660) erreichbar sind. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

Sollte eine Person versuchen, sich zum Haus / zur Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die o.a. Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und / oder die Polizei informiert werden.

In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Termin zur Erhebung erfolgt frühzeitig vor der Anpassung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Bitte teilen Sie dem Monteur jedes einzelne Gasgerät mit. Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Gasgeräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei jeweils 10% aller Erhebungen und Anpassungen erfolgt ein dritter Besuch zur Qualitätskontrolle.

Soweit das Gasgerät anpassungsfähig ist, entstehen für den Kunden keine unmittelbaren Kosten. Der Netzbetreiber, also die Osterholzer Stadtwerke, sind zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.

Nein. Der Verbrauch wird je Kilowattstunde (kWh) thermisch abgerechnet und dieser Preis ändert sich nicht. Da das neue Gas einen höheren Brennwert (ca. 11 bis 12 statt ca. 10 kWh/m³) aufweist, wird ein geringeres Volumen (in m³ auf dem Gaszähler) benötigt.

Die Erhebung der Gasgeräte erfolgt frühzeitig vor der Gasumstellung per Hausbesuch. Sie werden rechtzeitig von uns schriftlich benachrichtigt und Sie haben dann die Möglichkeit, einen anderen passenderen Termin zu vereinbaren.

Jedes Gasgerät wird geprüft und wir erfassen alle relevanten Geräte-Daten, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Bitte teilen Sie dem Monteur jedes einzelne Gasgerät mit.

Ein sicherer, zuverlässiger und effizienter Betrieb der Gasgeräte ist nur gewährleistet, wenn sie auf die richtige Gas-Art eingestellt sind. Ansonsten kann es von einer Beschädigung des Gasgerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.

Für jedes einzelne Gerät ist vorgeschrieben, ob die Anpassung vor oder nach der Umstellung zu erfolgen hat. Etwa ein Drittel aller Geräte sind vorher umzustellen. Die meisten Geräte können vorübergehen mit dem neuen Erdgas genutzt werden und werden nach der Umstellung angepasst. Auch hier werden Ihnen die Termine schriftlich angekündigt.

Der Monteur wird die erforderlichen Bauteile (in den meisten Fällen sind es Düsen) für die Anpassung mitbringen und austauschen. Danach erfolgt die Einstellung des Gasgerätes. Der Aufwand ist abhängig vom Gasgerätetyp und dauert normalerweise weniger als eine Stunde. Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gas-Sorte ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte. Diese müssen auf die neue Erdgasqualität eingestellt werden, z. B. durch den Einbau einer kleineren Düse in die Heizungsanlage.

Ja. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Umstellung der Gasqualität. Der Netzbetreiber erhält die ausdrückliche Berechtigung, das Grundstück und die Räume des Anschlussnehmers bzw. –nutzers zu betreten und die erforderlichen Umstellungshandlungen vorzunehmen.

Wenn die Umstellung durch ein Verschulden des Kunden nicht vorgenommen werden kann, dann hat der Netzbetreiber das Recht, den kompletten Gasanschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Denn aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gasgerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen.

In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte durchführbar. Die Beurteilung nimmt die beauftragte Fachfirma auf der Basis der technischen Regeln und der Geräteherstellerinformationen vor. In den seltenen Ausnahmefällen informieren wir Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Gasgerätes für die Betriebssicherheit verantwortlich. Soweit ein Gasgerät nicht angepasst werden kann, ist die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet. Den entsprechenden Ersatz muss der Eigentümer selbst vornehmen. Paragraph 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt dazu Förderungen. Gerne helfen wir den betroffenen Kunden, eine praktikable Lösung zu finden. Dazu bieten sich auch unser „Wärmepaket“ für eine neue Heizung und unser Förderprogramm für einen neuen Erdgasherd an.

Ja, bei jeweils 10% aller Erhebungen und Anpassungen werden stichprobenartige Qualitätskontrollen von einem neutralen Dienstleister durchgeführt und ebenfalls vorher schriftlich angekündigt.

Das Erdgas-Büro informieren. Dies kümmert sich schnellstens um Hilfe.

Nach der Anpassung des Gasgerätes und der Umstellung des Erdgasnetzes auf H-Gas-Qualität ergeben sich für Sie keine Einschränkungen und Veränderungen bei dem Betrieb der Anlagen. Dies hatte sich bereits bei vergangenen Erdgasanpassungen bspw. in anderen Versorgungsgebieten, wie Gütersloh oder Hameln oder in den neuen Bundesländern im Zuge der Gasumstellung gezeigt.

Noch mehr Informationen erhalten Sie:

 

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Technisch nicht anpassbare Geräte

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie sich Gedanken über die Anschaffung eines Neugerätes machen. Für neue Haushaltsgeräte bieten wir Ihnen unser Förderprogramm an und bei einer neuen Heizung lohnt sich ein Gespräch mit unseren Energieberatern über das Wärmepaket, da ist alles drin und Sie haben Sicherheit kombiniert mit umfassenden Service für zehn Jahre.

Technisch nicht anpassbare Geräte

Wenn wir ein Gasverbrauchsgerät im Rahmen der Gasumstellung erfasst haben, prüfen wir dieses anhand der uns vorliegen Daten vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) sorgfältig auf die Anpassbarkeit an die neue Gasbeschaffenheit H-Gas. Der DVGW und sein Kompetenznetzwerk entwickeln die Regeln der Technik, nach denen im Gas- und Wasserfach gearbeitet werden soll. Zudem halten wir enge Rücksprache mit den jeweiligen Herstellern.
Haben wir bei Ihnen ein Gerät erfasst, welches auf Grundlage der uns vorliegenden Daten technisch nicht auf die neue Gasbeschaffenheit anpassbar ist, informieren wir Sie postalisch darüber.
Gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes § 19a sind die Osterholzer Stadtwerke als lokaler Netzbetreiber für die Gasumstellung und damit auch die Sicherheit verantwortlich. Ein technisch nicht anpassbares Gerät kann bei Nutzung der neuen Gasbeschaffenheit eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Daher muss das Gerät ausgetauscht, oder stillgelegt werden. Andernfalls sind die Osterholzer Stadtwerke verpflichtet, den jeweiligen Gasanschluss zu sperren.

Sollte Ihr Gerät nicht anpassbar sein, so sprechen Sie gerne unsere Energieberater Klaus-Jürgen Pika (T. 04791 809 – 551), Jörg Basler (T. 04791 809 – 217) oder Klaus Brinkmann (T. 04791 809 – 552) an. Wir finden gerne eine Lösung ohne hohe Anschaffungskosten für Sie.
Sie können in einem solchen Fall einfach unseren Leiter Gas-/Wasser-/Wärmeversorgung ansprechen und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und informieren zum Thema Förderung.

 

 

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Häufig gestellte Fragen
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Wir sind gerne für Sie da!

Wenn Sie weitere Fragen zur Erdgasumstellung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Wir haben in unserem Kundenzentrum in Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck dafür ein spezielles Erdgasbüro eingerichtet. Telefonisch stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung.

ERDGASBÜRO IN OSTERHOLZ-SCHARMBECK

Adresse: Am Pumpelberg 4 | 27711 Osterholz-Scharmbeck

Telefon: 04791 809 – 662

Termin-Hotline: 04791 809 – 660 (Mo – Fr: 8 bis 20 Uhr)

Öffnungszeiten: Dienstag von 8 bis 17 Uhr

E-Mail: neuesgas@osterholzer-stadtwerke.de

Internet: www.osterholzer-stadtwerke.de