ERklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 03.07.2026)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Osterholzer Stadtwerke (https://osterholzer-stadtwerke.de/). Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE:
  • Kundenportal / Tarifrechner
    https://kundenportal.osterholzer-stadtwerke.de/powercommerce/csit3/fo/portal/
EXTERNE WEBPORTALE / KLICKSTRECKEN /SCHNITTSTELLEN:
  • SmartOptimo
    https://smartvisio-basic.smartoptimo.de/osterholz
  • Cosymap
    https://oswplaninfo.de/leitungsauskunft/login.action;jsessionid=E28A9BF6A90CED3C0FEE09DDD3115C86
  • epilot GmbH
    https://osterholzer-stadtwerke.de/energieloesungen/waermepaket/
    https://osterholzer-stadtwerke.de/energieloesungen/photovoltaikpaket/
    https://osterholzer-stadtwerke.de/e-mobilitaet/
  • Lovion CONSUMER PORTAL
    https://osterholzer-stadtwerke.de/service/haus/hausanschluesse/
  • Rechnungserklärer
    https://osterholzer-stadtwerke.rechnungserklaerer.de/
  • Alle auf unserer Website verfügbaren PDFs zum Herunterladen und Einsehen

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erläuterung zu den aktuellen Barrierefreiheitsstatus unserer Webportale

Im Rahmen unserer Verpflichtungen gemäß §§ 9a ff. NBGG informieren wir Sie darüber, dass die genannten Webportale, Klickstrecken, Schnittstellen sowie die Download-PDFs (siehe „Nicht barrierefreie Inhalte“) derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Dies hat mehrere Gründe: Zum einen werden unsere PDF-Dokumente regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente ist eine vollständige barrierefreie Aufbereitung derzeit noch nicht in allen Fällen möglich. Zum anderen sind auf unserer Website Webportale und Dienste externer Anbieter eingebunden. Für die Umsetzung und Gewährleistung der Barrierefreiheit dieser externen Angebote sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der genannten Inhalte weiter zu verbessern. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst barrierefreien Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen und die gesetzlichen Anforderungen bestmöglich umzusetzen.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.07.2026 aktualisiert.

Unsere aktuelle Einschätzung basiert auf einer sorgfältigen Selbstbewertung sowie auf den Fachmeinungen unserer Dienstleister, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Diese gemeinsame Bewertung bildet die Grundlage für die Einschätzung des Barrierefreiheitsstatus unserer Website (https://osterholzer-stadtwerke.de/).

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Elena Tamsen
Marketing
04791 809 – 153

SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

ERGÄNZENDE ANGABEN

(fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

www.osterholzer-stadtwerke.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.

Datum der Veröffentlichung der Website / der mobilen Anwendung: Im Zeitraum von Kalenderwoche 28 bis Kalenderwoche 29

HINWEIS: Diese Erklärung stellt nur ein mögliches Muster dar. Zur Erfüllung der Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen die Vorgaben der EU aus dem „DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ erfüllt werden. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist jedes Jahr zu aktualisieren.

Freundliche Grüße

Ihre Osterholzer Stadtwerke