ERklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 27.06.2025)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Osterholzer Stadtwerke (https://osterholzer-stadtwerke.de/).Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE:
- Kundenportal / Tarifrechner
https://kundenportal.osterholzer-stadtwerke.de/powercommerce/csit3/fo/portal/
EXTERNE WEBPORTALE / KLICKSTRECKEN /SCHNITTSTELLEN:
- SmartOptimo
https://smartvisio-basic.smartoptimo.de/osterholz - Cosymap
https://oswplaninfo.de/leitungsauskunft/login.action;jsessionid=E28A9BF6A90CED3C0FEE09DDD3115C86 - epilot GmbH
https://osterholzer-stadtwerke.de/energieloesungen/waermepaket/
https://osterholzer-stadtwerke.de/energieloesungen/photovoltaikpaket/
https://osterholzer-stadtwerke.de/e-mobilitaet/ - Lovion CONSUMER PORTAL
Das Modul Lovion CONSUMER ist eine effiziente Lösung zur Steuerung der Abläufe im Netzanschlussprozess und soll ab dem 01.08.2025 auf https://osterholzer-stadtwerke.de/ implementiert werden. - Rechnungserklärer
https://osterholzer-stadtwerke.rechnungserklaerer.de/ - Alle auf unserer Website verfügbaren PDFs zum Herunterladen und Einsehen
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erläuterung zu den aktuellen Barrierefreiheitsstatus unserer Webportale
Im Rahmen unserer Verpflichtungen gemäß §§ 9a ff NBGG möchten wir Sie darüber informieren, dass die genannten Webportale, Klickstrecken, Schnittstellen sowie die Download-PDFs (Siehe „Nicht barrierefreie Inhalte“) derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind.
Der Grund hierfür liegt darin, dass wir uns aktuell in einem umfassenden Relaunch unserer Website befinden. Dieser Prozess ist notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit, Funktionalität und Sicherheit unserer Online-Angebote nachhaltig zu verbessern.
Das Webportal Cosymap hat uns zudem bestätigt, dass es im Moment nicht unter die Verpflichtungen des BFSG fällt. Die Begründung hierfür ist, dass Cosymap noch nicht die Kriterien erfüllt, die eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit auslösen, beispielsweise hinsichtlich der Nutzerzahlen oder der Art der angebotenen Dienste.
Wir setzen alles daran, die Barrierefreiheit der oben genannten Auflistung so schnell wie möglich zu verbessern und werden die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen unseres Relaunchs berücksichtigen. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben bestmöglich umzusetzen.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Unsere aktuelle Einschätzung basiert auf einer sorgfältigen Selbstbewertung sowie auf den Fachmeinungen unserer Dienstleister, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Diese gemeinsame Bewertung bildet die Grundlage für die Einschätzung des Barrierefreiheitsstatus unserer Website (https://osterholzer-stadtwerke.de/).
FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Elena Tamsen
Marketing
04791 809 – 153
SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
ERGÄNZENDE ANGABEN
(fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
www.osterholzer-stadtwerke.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.
Datum der Veröffentlichung der Website / der mobilen Anwendung: Im Zeitraum von Kalenderwoche 28 bis Kalenderwoche 29
HINWEIS: Diese Erklärung stellt nur ein mögliches Muster dar. Zur Erfüllung der Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen die Vorgaben der EU aus dem „DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ erfüllt werden. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist jedes Jahr zu aktualisieren.
Freundliche Grüße
Ihre Osterholzer Stadtwerke